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Betreff: OTS0075 Ökostromgesetz: Windenergieerzeuger bringen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein
Von: OTS Verteiler
Datum: 26.02.07 10:56
An: otsmail@apa.at

OTS0075 5 WI 0722 IGW0001 II                          Mo, 26.Feb 2007

Energie/Strom/Umwelt/Alternativen/Recht/Politik

Windenergieerzeuger bringen Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein

Utl.: Novelle muss Ökostrom- und nicht Gaskraftwerken zugute kommen =

      Wien (OTS) - Die Ökostromgesetzesnovelle 2006 brachte eine massive Schlechterstellung von Ökostromerzeugern mit sich. Das zur Ökostrom-Fördermittelaufbringung neu eingeführte "Zählpunktpauschale" haben absurderweise auch Ökostromerzeuger zu entrichten. Durch die Pauschalierung führt dies zu stark unterschiedlichen Kostenbelastungen. Die IG Windkraft sieht darin eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Stromverbrauchern. Betroffene Windenergieerzeuger richten daher einen Individualantrag zur Überprüfung dieser Bestimmungen des Ökostromgesetzes an den Verfassungsgerichtshof. Die IG Windkraft fordert, die Anfang März geplante Novelle zur Umsetzung der Regierungsziele zu nutzen.

Das 2002 beschlossene Ökostromgesetz wurde im Mai 2006 tiefgreifend abgeändert. Neben einer drastischen Einschränkung der Mittel für den weiteren Ökostromausbau wurde der Mechanismus zur Aufbringung der Fördermittel wesentlich verändert. Anstatt eines verbrauchsabhängigen Zuschlages, der pro Kilowattstunde von den Endverbrauchern eingehoben wurde, müssen alle Verbraucher nun pro Anschluss ein vom Verbrauch unabhängiges jährliches Entgelt entrichten, das so genannte Zählpunktpauschale. Dieser Pauschalbetrag ist im Ökostromgesetz fixiert und variiert je nach der Netzebene, an die man angeschlossen ist. Auf der untersten Netzebene mit 230 Volt, an der zum Beispiel die Haushalte hängen, beträgt es 15 Euro. Auf der Netzebene von 20 Kilovolt, wo kleinere Industriebetriebe, aber auch viele Windparks und andere Ökostromanlagen angeschlossen sind, geht es um 3.300 bzw. 15.000 Euro.
Absurderweise müssen auch Ökostromerzeuger dieses Pauschale, das ihrer eigenen Förderung dient, bezahlen. Die drastische Schlechterstellung gegenüber normalen Verbrauchern ergibt sich dadurch, dass Ökostromanlagen große Leistungen einliefern und deshalb an einer hohen Spannungsebene angeschlossen sind, für welche ein Zählpunktpauschale gilt, das für Großabnehmer ausgelegt ist. Da es sich um Kraftwerke handelt, ist ihr Strombezug aber naturgemäß minimal und auf spezielle Ereignisse beschränkt (wenn die Anlagen gerade nicht einliefern, z.B. die Computersteuerung aber natürlich eingeschaltet bleiben muss).

Durch die Umstellung auf ein Pauschale ergeben sich extreme Ungleichheiten: Martin Steininger, Obmann der IG Windkraft und Geschäftsführer der Windkraft Simonsfeld, einer Bürgerbeteiligungsgesellschaft mit 850 Beteiligten aus dem Weinviertel: "Einer unserer kleinen Windparks in Rannersdorf mit vier Anlagen und 1,5 Mio. Euro Jahresumsatz muss mit 15.000 Euro jährlich genauso viel Gebühr für seinen Zählpunkt bezahlen wie ein großes Kohlekraftwerk, das aber ca. 70 Mal soviel Jahresumsatz hat. Und obwohl sein Strombedarf nur dem von ca. 20 durchschnittlichen Haushalten entspricht, zahlen wir für ihn 1.000 Mal soviel Zählpunktpauschale wie ein Haushalt und genauso viel wie die größten Stromverbraucher der Zementindustrie. Völlig verwirrend ist aber, dass wir auch einen Windpark haben, der zweieinhalb Mal so groß ist, für den wir aber nur ein Fünftel zahlen müssen."

Besonders betroffen sind aber die kleinen Anlagen:
"Das Zählpunktpauschale belastet manche Ökostromerzeuger in existenzieller Form", klagt Mag. Stefan Hantsch, Geschäftsführer der IG Windkraft. "Wir haben etliche Fälle bei denen die Zählpunktpauschale rund 3% des Jahresumsatzes ausmacht. Bei den besonders kleinen Anlagen der Pioniere, die manchmal nur 13.000 Euro Umsatz haben, droht sogar ein Prozentsatz von 25% und damit das sichere Aus. Hier scheint es zwar bei einigen Netzbetreibern für diese kleinen Anlagen einen gangbaren Ausweg zu geben, damit ist man aber wieder vom Zufall abhängig, in welchem Bundesland die Anlage steht. Dass diese Anlagen überhaupt etwas für die Ökostromförderung beitragen sollen, obwohl sie nach zehn Jahren aus der Förderung hinausgefallen sind und ohnedies mit dem Überleben ringen, ist ein besonderer Abschnitt des Schildbürgerstreichs "Ökostromgesetz-Neu".

Betroffene Windkraftanlagenbetreiber richten daher mit Hilfe der IG Windkraft einen Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof, um das Ökostromgesetz auf Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen. Rechtsanwalt Dr. Peter Krömer: "Die Kostenbelastung ist extrem unterschiedlich und manchmal sogar existenzbedrohend. Aus unserer Sicht liegt ein Widerspruch zum verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz vor, der besagt, dass Gleiches immer gleich behandelt werden muss, Ungleiches jedoch nicht unsachlich gleich behandelt werden darf."

Überdies fordert die IG Windkraft eine umfassende Neugestaltung des Ökostromgesetzes. Anfang März plant die Regierung eine neuerliche Novellierung des Ökostromgesetzes. "Um das Regierungsziel von 80% Strom aus Erneuerbaren Energien bis 2010 erreichen zu können, brauchen wir eine völlige Neugestaltung des Ökostromgesetzes", fordert IG Windkraft Obmann Steininger. "Nach den derzeitigen Entwürfen geht es aber hauptsächlich darum, die Förderung für das Gaskraftwerk Simmering sicherzustellen, das wegen eines Frühstarts beim Bau nach der derzeitigen Gesetzeslage keine Förderung bekommen würde. Zugunsten von Ökostromkraftwerken soll aber anscheinend nicht einmal das Problem mit dem Zählpunktpauschale repariert werden", so Hantsch: "Der Schildbürgerstreich Ökostromgesetz droht in seine nächste Runde zu gehen!"