EU-Kommissar Piebalg kritisiert katastrophales Ökostromgesetz

Ökostromanteil Österreichs geht zurück - Verhinderung zur Weiterentwicklung bei Erneuerbaren.

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EU-Energiekommissar Piebalg kritisiert das katastrophale österreichische Ökostromgesetz, das in Wahrheit ein Umweltzerstörungsgesetz darstellt. In einem Mahnschreiben an BMin Plassnik übt er Kritik an den mangelnden Maßnahmen zur Erhöhung des Ökostrom-Anteils in Österreich und am katastrophalen Ökostromgesetz.

Das im Mai von ÖVP, BZÖ-FPÖ und SPÖ endgültig beschlossene Umweltzerstörungsgesetz garantiert keineswegs, dass der Anteil an erneuerbaren Energien - wie es mit der EU vereinbart wurde - bis 2010 auf 78 Prozent gesteigert wird. "Ganz im Gegenteil, aus dem jüngsten Bericht geht offiziell hervor, dass der Ökostromanteil auf 61 Prozent zurückgehen wird. Die EU erkennt die Taschenspielertricks der Regierung nicht an, die im Bericht auf eine Fußnote verweist". Bei dieser hineinverhandelten Fußnote geht es darum, dass sich das 78 Prozent-Ziel auf den Stromverbrauch des Jahres 1997 zu beziehen hätte.

Piebalgs' Hauptkritik zielt auf die an Bedingungen geknüpften Abnahmeverpflichtungen für Ökostrom, die ein Hindernis zur Weiterentwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen darstellen.

EU mahnt Österreich wegen neuem Ökostrom-Behinderungsgesetz

EU-Energiekommissar Piebalg hat in einem Schreiben vom 28.6.07 an Außenministerin Plassnik die Sorge geäußert, daß Österreich durch die im Mai beschlossene Ökostrom-Novelle mit seiner massiven Limitierung von Förderungen das Ziel von 78,1 % erneuerbare Energie im Jahr 2010 nicht erreichen würde. Österreich wurde zu vermehrten Anstrengungen im Ausbau der Erneuerbaren Energien gemahnt.

Noch im Frühjahr waren Umweltorganisationen gegen das geplante Ökostromgesetz vergeblich Sturm gelaufen. Energieexperten erwarten durch das Gesetz sogar einen Rückgang des Anteils der Erneuerbaren Energien, weil durch die gedeckelten Förderungen nicht einmal der Zuwachs im derzeit stark steigenden Strombedarf ausgeglichen werden könnte, von einer Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien ganz zu schweigen. Gemäß der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt haben alle Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Im Anhang dieser Richtlinie ist für Österreich für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein bis 2010 zu erreichender Referenzwert von 78,1% festgelegt. Das Schreiben Piebalgs ist die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag, das bei ungenügender Reaktion bis zur Anrufung des europäischen Gerichtshofs gehen kann.

Laut einer Studie des Volkswirtschaftlers Professor Schneider würde durch das neue Ökostromgesetz alleine in Oberösterreich im Vergleich zur bisherigen Ökostromförderung zwischen 430 und 560 neue Arbeitsplätze verloren gehen, österreichweit würde dies im Zeitraum zwischen 2007 und 2010 einen Rückgang an zusätzlichen Arbeitsplätzen von zwischen 3.510 und 5.880 bedeuten.