Photovoltaikstrom:

Kritik am Ökostromgesetz

Was ist schlecht für die Photovoltaik am Ökostromgesetz , das noch in letzter Sekunde vor der Wahl mit 2/3 Mehrheit im Parlament beschlossen wurde?

Was sind also die wesentlichen Kritikpunkte?
Das kontrahierende Einspeisevolumen für Photovoltaikanlagen (gemeinsam mit Geothermie) mit 1,7 Mio.Euro ist viel zu niedrig angesetzt.
Es ist physikalisch bedingt, daß Photovoltaikanlagen beliebig klein ausgeführt werden können, dagegen Geothermieanlagen nur ab einer bestimmten Größe. Dadurch können wenige Geothermieanlagen die gesamten Förderungsmittel beanspruchen, so daß für Photovoltaik nichts mehr übrig bleibt.
Den Ländern die Verpflichtung aufzuhalsen, die Hälfte der Errichtungskosten zu übernehmen, ist gegenüber den anderen Ökostromanlagen diskriminierend, da damit suggeriert wird, Photovoltaikanlagen sind aus der Sicht der Bundespolitik und der Energiewirtschaft eigentlich ein Luxus, den man nicht sonderlich zu unterstützen braucht.

  • Verwaltungsaufwändige Verfahren um eine Förderung zu erreichen, bei der man bis zum letzen Augenblick nicht weiß, ob man eine Förderung überhaupt erhalten wird.

    Photovoltaikstrom hat gegenüber anderen Ökostromanlagen eine Sonderstellung. Er wird dezentral erzeugt, braucht daher nicht über lange Leitungen transportiert werden und belastet das Leitungsnetz nicht, das Netz wird sogar entlastet.

    Photovoltaikstrom wird, wenn er einmal im Netz ist, genau so behandelt, wie Strom, der aus einem weit entfernten Kraftwerk herantransportiert werden muß. Leitungen werden belastet, Spannungsabfall und Energieverlust tritt ein. Das wird seitens der Stromversorger nicht honoriert. Im Gegenteil es wird Photovoltaikstrom mit 6 Cent/kWh unter dem Titel Netz-Verlust und Netz-Grundpreis belastet.
    Dem Photovoltaikstrom wird auch durch den Finanzminister die Energieabgabe von 1,5 Cent/kWh und die Ökostromabgabe von 0,27 Cent/kWh sowie andere Abgaben angelastet. Zusammen ergibt sich eine Gesamtbelastung von mehr als 7 Cent/kWh (samt MWSt. somit 8,4 Cent/kWh), für die keine Gegenleistung erbracht wird.

    Diese Konstruktion ist im Sinne der Zielsetzung des Ökostromgesetzes, nämlich den Anteil erneuerbarer Energien zu fördern und zu erhöhen völlig unverständlich. Die deutliche Forderung an die Politik muß daher unter anderem sein, Strom aus den kleinen Photovoltaikanlagen von all diesen Abgaben zu befreien.
    Für den Besitzer einer kleinen Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 20 kWp bedeutet dies, daß er eine volkswirtschaftliche Leistung durch die Ökostromerzeugung von jährlich 1.400 Euro erbringt, die ihm nicht vergütet wird und daher sofort rückerstattet werden sollte. Diese Kosten wären von den Energieversorgungsunternehmen (durch die Entlastung der Leitungsanlagen) und vom Finanzminister (durch Verzicht auf Steuern und Abgaben) aufgebracht werden.

    Die im Ökostromgesetz 2006 vorgesehen Einspeisetarife von derzeit 30 bis 46 Cent/kWh sind daher auf 39 bis 55 Cent/kWh anzuheben oder es sollte das kontrahierbare Einspeisevolumen entsprechend vergrößert werden.

    Sollt dies alles nicht realisiert werden, so ist es für einen Ökofreak besser sich eine ganz kleine Photovoltaikanlage (500 Wp) anzuschaffen und trachten den erzeugten Strom selbst verbrauchen.