EU-Klimaschutzpaket 2020
Richtlinie über Erneuerbare Energie
Die Antwort auf Klimawandel und Erdöl-Verknappung -
Sonne, Windkraft,Biomasse
Soll und kann die EU bis 2020 ein Fünftel des Energiebedarfs aus erneuerbaren Ressourcen decken?
Im März letzten Jahres hatten die Staats- und Regierungschefs die politische Vorgabe gemacht: bis 2020 soll der Treibhausgas-Ausstoß
um 20 Prozent reduziert werden, Energie soll 20% effizienter genutzt werden und 20 Prozent des Verbrauchs soll aus erneuerbaren
Quellen kommen.
Ende Januar legte dann die EU-Kommission ein Klimaschutz-Paket vor: konkrete Vorschläge, wie die politischen Vorgaben in konkrete
EU-Gesetzgebung umgesetzt werden könnten. In den nächsten Monaten werden sich nun Europa-Parlamentarier und der Ministerrat damit befassen.
Bis spätestens Ende des Jahres wollen sich beide Institutionen auf die Endfassung der entsprechenden Gesetzestexte verständigen.
Energie der Zukunft?
Würde Europa tatsächlich 20 Prozent seines Bedarfs aus erneuerbaren Quellen wie etwa Wind, Wasserkraft, Biomasse, Sonne oder Erdwärme
decken, ließen sich zwischen 600 bis 900 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen (900 Millionen Tonnen entsprechen ungefähr den jährlichen
deutschen Emissionen in den Jahr 2003-2005).
Zu den Vorteilen der Erneuerbaren gehört neben dem Klimaschutz, dass sie die EU-Staaten von Importen unabhängiger machen könnten und
dass sie anders als Öl, Gas und Kohle nachwachsen oder quasi unerschöpflich sind.
Unterschiedliche Ausgangslage – unterschiedliche Zielvorgaben
Die Erneuerbaren spielen im Energiemix der EU-Staaten momentan eine von Land zu Land sehr unterschiedliche Rolle: Während etwa
Schweden nach Kommissionsangaben 2005 bereits auf einen Anteil von rund 39% kam, waren es in Großbritannien nur 1,3 Prozent und in den
Niederlanden 2,4%. Deutschland lag 2005 bei 5,8%, während Österreich mit 23% schon zu den Spitzenreitern zählt.
Die EU-Richtlinie sieht neben dem EU-Gesamtziel von 20% unterschiedliche prozentuale Ziele für jeden einzelnen EU-Staat vor. So soll
Deutschland bis 2020 18% und Österreich 34% erreichen.
Kritikpunkte im Detail
Es sind jedoch Nachbesserungen notwendig, was die von der Richtlinie vorgesehen nationalen Aktionspläne angeht: „Wir werden die
20 Prozent europaweit nur erreichen, wenn wir in allen 27 Ländern gute Politik machen. Die nationalen Aktionspläne müssen daher sehr stringent sein
und den Mitgliedsländern auch wirklich helfen“.
Einen Knackpunkt in den weiteren Verhandlungen im Europaparlament und mit den Regierungsvertretern ist in den „Herkunftsnachweisen“, zu
sehen, die garantieren sollen, dass etwa gehandelter Strom tatsächlich aus erneuerbaren Quellen stammt.
Der Kommissionsvorschlag dazu stehe „juristisch auf wackeligen Füßen“ und bedrohe daher nationale Unterstützungssysteme und „die bestehenden
Einspeise-Systeme für Erneuerbare“.
Vom 10-Prozent-Biosprit-Ziel sollte Abstand genommen werden
Das im Richtlinienentwurf vorgesehene Ziel, dass bis 2020 verbindlich 10% des in der EU verbrauchten
Fahrzeug-Kraftstoffs Biosprit sein soll, sollte hinterfragt werden.
Diese Biokraftstoffe sind in letzter Zeit zunehmend wegen möglicher Auswirkungen auf Umwelt und die Nahrungsmittelsicherheit in die Kritik geraten.
„Einjährliche Pflanzen wie Weizen und Zuckerrüben“ haben laut neueren Forschungsergebnissen eine sehr
schlechte CO2-Bilanz“. Wenn man strenge Nachhaltigkeitsmaßstäbe anlegt, könnten die 10% nicht erreicht werden.
Viel besser als in Biokraftstoffen sollte die „in Europa vorhandene Biomasse“ in Fernwärme bzw. Kraft-Wärme-Koppelung eingesetzt werden.
Wenn man die insbesondere in Osteuropa oft mit Kohle betriebenen Fernwärme-Kraftwerke mit Biomasse befeuern würde, ließe sich „drei
bis vier Mal soviel CO2“ wie durch den Einsatz als Biokraftstoff einsparen.
Es sollte daher unter den EU-Abgeordneten eine Mehrheit gefunden werden, das 10-Prozent-Ziel ganz zu streichen: „Nach
anfänglicher Euphorie" hätten die Parlamentarier unterdessen gemerkt, dass man in Sachen Biosprit „vorsichtiger sein muss".