Emissionsrechtehandel

Weiträumig wirkende Emissionen sollen reduziert werden

Das Ziel ist es, eine Reduktion von schädlichen, weiträumig wirkenden Emissionen möglichst effizient zu erreichen.
Zu diesem Zweck gibt der Staat handelbare Emissionszertifikate an die betroffenen Betriebe aus, die diese dazu berechtigen, eine bestimmte Menge des Schadstoffs (z.B. eine Tonne CO2) auszustoßen. Die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate für einen bestimmten Zeitraum liegt dabei fest und entspricht dem reduzierten Stand, den der Staat im ersten Schritt politisch erreichen will. Im Zeitverlauf gibt der Staat immer weniger neue Zertifikate aus, um die ausgestoßene Schadstoffmenge weiter zu verringern. Die Zertifikate werden also knapper. Sie können zwischen den Betrieben frei gehandelt werden, wobei der Preis marktwirtschaftlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird.

Emissionshandel

Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es z. B. Zertifikate zukauft oder alternativ in Maßnahmen investiert, die seine Schadstoffemission reduzieren. Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen sie von anderen Unternehmen kaufen, die weniger benötigen, weil sie ihre Reduktionsverpflichtung schon weitergehend erfüllt haben. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen.

  • weiter

    CO2-Handel an Energiebörsen

    Die Grazer Strombörse Exaa will sich zur "Umweltbörse" entwickeln und nunmehr auch mit CO2-Emissionsrechten handeln. Vorbereitungen zum Handel mit solchen laufen auch bei der skandinavischen Strombörse NordPool und der Leipziger EEX.

    Effektiv gehandelt werden an der EXAA CO2-Emissionszertifikate, die für die Abdeckung von Emissionen in der laufenden Pre-Kyoto-Testphase 2005 bis 2007 verwendet werden können. Die Auktion wird einmal pro Woche stattfinden. So wie auch das bewährte Handelssystem vom EXAA Strommarkt basiert das Handelssystem für die CO2 Zertifikate auf einer Internetplattform.

    Seit 28. Juni 2005 finden an der EXAA jeden Dienstag Spotauktionen für Emissionszertifikate statt, in denen bisher schon Zertifikate über insgesamt 75.494 Tonnen CO2-Zertifikate den Besitzer wechselten.

    Die Handelsergebnisse, d.h. die erzielten Preise und Volumina, werden tagesgleich von der EXAA veröffentlicht und garantieren die Transparenz dieses jungen Marktes. Entscheidende Vorteile des EXAA Börsehandels sind dabei die Neutralität der EXAA, die Anonymität der Marktteilnehmer bei der Ordereingabe und das moderne Marktmodell mit Market Maker und dem geschlossenen Orderbuch, welches Markt- und Preismanipulationen verhindert.

    Jammern trotz Rekordgewinne

    Die betroffene Industrie - allen voran Verbundgesellschaft, Voestalpine, OMV und RHI - sieht das deutlich weniger entspannt. Sie schreibt zwar Rekordgewinne, will aber trotzdem nicht zur Kassa gebeten werden, denn Österreich liege beim CO2-Ausstoß je 1000 Einwohner ohnehin besser als der EU-Schnitt. Das strenge Kyoto-Regime mache den Standort Österreich teurer als Deutschland oder Schweden, wo Stahlproduzenten mehr Emissionszertifikate bekommen als hier zu Lande.

    Diskutiert, aber offiziell (noch) nicht gefordert, wird die Einführung eines Kyoto-Aufschlags auf alle Treibstoffe, insbesondere auf Kerosin für Flugzeuge. Gestritten wird - garantiert - bis Ende Juni, da muss der neue NAP in Brüssel vorgelegt werden.

  • weiter

    Ärger über CO2-Emissionen steigt
    Quelle: Wirtschaftsblatt vom 4.7.2005

    Der Emissionshandel an der EXAA geht in seine zweite Woche - morgen wird die zweite Auktion stattfinden. Dass der zuletzt gebildete Preis von 23,95 Euro je Tonne CO2-Emission dermassen hoch liegt, sorgt allerdings für Unruhe.
    Vor dem Handelsstart war mit Preisen von 5 bis 15 Euro gerechnet worden, im Februar wurde die Tonne noch zu 6 Euro gehandelt - mittlerweile sehen wir um 300% höhere Kurse.
    Die Emittenten von CO2 sind darüber nicht erfreut. Vor allem, da die Zuteilung von den meisten als zu niedrig angesehen wird. Und es ist noch nicht ganz klar inwieweit die zugeteilten Zertifikate reichen werden bzw. wie viel zugekauft werden muss. Dazu wird bereits jetzt wieder über weitere Kürzungen der Zuteilung ab 2007 verhandelt, damit Österreich 2009 als Klassenprimus in Sachen Kyoto glänzen kann.

    Die Unsicherheit darüber, wie viele Zertifkate zugekauft werden müssen und die anstehenden weiteren Kürzungen sorgen bei den Unternehmen für Ärger.
    Vor allem, da den Companies bei CO2 - Einsparungsmassnahmen rechtlich die Hände ziemlich gebunden sind.
    Wer ein altes Werk schliesst und dafür ein neueres aufstockt erhält keine zusätzlichen Zertifikate. Die neuen Werke liegen teilweise schon am oberen Ende der technischen Machbarkeit von Emissionsreduktionen und der Neubau von Anlagen um alte zu ersetzen wird durch Zulassungs- und Genehmigungsverfahren derart verlängert, dass sich die wenigsten Neueröffnungen bis 2009 ausgehen können.
    Schon werden Abwanderungsgedanken einzelner Werke in Länder mit besserer Zuteilung und rascheren Genehmigungsverfahren gewälzt.
    Neben unseren neuen EU-Nachbarn sind auch Italien und Deutschland im Visier.

    Startschuss für den CO2-Handel

    Seit Februar können CO2-Emissionsrechte an den europäischen Börsen gehandelt werden. Die norwegische Energiebörse Nord Pool hat am 11.Februar den Handel mit Forwards of European Allowances (EUA) gestartet. EUA sind jene Zertifikate, die die Unternehmen am Ende der jeweiligen Verpflichtungsperiode nachweisen müssen.
    Forwards sind Wertpapiere, die ähnlich einer Option auf den zukünftigen Wert eines EUA gehandelt werden können.
    In Österreich will die Grazer Strombörse Energy Exchange Austria EXAA so bald als möglich mit dem Stromhandel beginnen und in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen als Kunden gewinnen.

  • weiter

    CO2 - Emissionshandel

    Umweltminister Josef Pröll sucht beim Emissionshandel Konsens mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein.
    Umweltminister Josef Pröll erwartet, daß die Detailverhandlungen zwischen beiden Ressorts schon bis Monatsende abgeschlossen sind und das Gesetz Mitte Februar in den Ministerrat eingebracht werden kann.
    Laut Umweltminister Pröll sind die Klagen der Wirtschaft über drohende existenzielle Kostenbelastungen durch den Handel mit Verschmutzungsrechten überzogen. "Die Summen, die sich die Unternehmen durch die Senkung der Körperschaftssteuer im Rahmen der jetzt fixierten Steuerreform ersparen, übersteigen um ein mehrfaches jene Belastungen, die der Industrie beim Emissionshandel drohen."
    Der heikelste Punkt bei den Verhandlungen sei, wie viele Zertifikate die 240 betroffenen heimischen Unternehmen erhalten sollen. Zwar sollen die Grundzüge des schon in der Vorlage für den Ministerrat enthalten sein, die Details werden laut Insidern aber erst etwas später feststehen.
    Pröll verspricht aber schon vorab, daß Vorleistungen der heimischen Unternehmen für den Klimaschutz in der Zuteilungsformel berücksichtigt werden. Ebenso müsse man die prozess- und die energiebedingten Kohlendioxid-Emissionen unterschiedlich bewerten. Damit reagiert er primär auf die Einwände der Zementindustrie, wo der Löwenanteil des Ausstoßes im Zuge der Umwandlung von Kalkstein und Ton in Zement entsteht. Eine nachhaltige Emissionsreduktion wäre dort nur mit einer Stilllegung der Zementherstellung machbar.
    Eingehen will der Umweltminister auch auf eine weitere Forderung der Wirtschaft: Das neue Emissionshandelsgesetz werde so ausgestaltet werden, daß der Wirtschaft weiteres Wachstum nicht unmöglich gemacht bzw. nicht nur mit prohibitiv hohen Kosten möglich sei. Man werde die Anliegen der energieintensiven Branchen mit berücksichtigen. So fürchtet die Voestalpine, dass der Emissionshandel die zweite Tranche des Investitionsprogramms "Linz 2010" von rund einer Mrd. Euro in Frage stellen könnte.
    Im Vorjahr hat sich Österreich vom Ziel einer 13-prozentigen Reduktion der Kohlendioxid-Emissionen bis 2010 erneut weiter entfernt. In den vergangenen Jahren wurde stets mehr ausgestoßen. "Ich bin vorsichtig optimistisch, dass wir 2003 den negativen Trend verflachen konnten", sagt Pröll unter Hinweis auf eine erste Erhebung des Umweltbundesamts.

    Die Industrie ist dabei offensichtlich anderer Meinung:
    "Der Feuerfest-Konzern RHI wird keinen einzigen Euro für den Klimaschutz ausgeben" Die Konzernleitung droht mit dem Stopp aller Investitionen in Österreich, sollte die Regierung auf den teuren Maßnahmen zur Reduktion der Klima schädigenden CO2--Emissionen beharren. Geplant wäre eine Kapazitätserweiterung um bis zu 20 Prozent an den Standorten Breitenau, Veitsch und Trieben.
    Sollte das Unternehmen vom Ministerium nicht so viele Gratis-Zertifikate erhalten, daß damit aktuelle und künftige, durch Produktionswachstum bedingte Emissionen erlaubt werden, würden neue Investitionen und Produktionen eben in China und nicht in Österreich errichtet.
    Das würde nicht nur dem Industriestandort Österreich schaden, sondern auch dem globalen Klimaschutz. "Wenn wir in China investieren, emittieren wir viel mehr als in Österreich".
    Es ist absurd , daß Österreich als Land mit den niedrigsten CO2-Emissionen in Relation zum Bruttoinlandsprodukt die größte Reduktionsverpflichtung auf sich nimmt. CO2 sei im Gegensatz zum Staub kein regionales, sondern ein globales Problem.

  • weiter

    Umweltminister plant Einstieg in den Emissionshandel

    Eine "Klimaschutzoffensive" durch den Handel mit Treibhausgas-Emissionen plant Umweltminister Wilhelm Molterer: Gemeinsam mit der Industrie soll Österreich auf diese Weise seinen Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokoll nachkommen.
    Dazu sei ein "Maßnahmen-Mix" geplant, der Impulse im Förderwesen, aber auch Veränderungen beim Steuersystem, in der Wohnbauförderung und der Verkehrspolitik vorsieht, sagte Molterer am Mittwoch in einer Pressekonferenz.

    Konkret werde der Staat heimische Unternehmen, die in Form von Umweltprojekten Know-how exportieren und damit CO2-Emissionen reduzieren, durch den Ankauf der eingesparten CO2-Emissionen unterstützen, so Molterer.

    Der Hintergrund: Emissionshandel a la Kyoto
    Auf der UN-Klimakonferenz in Kyoto haben die Industriestaaten sich 1997 darauf geeinigt, die Emissionen der sechs Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber den Werten des Jahres 1990 um 5,2 Prozent zu senken.
    Seit damals wird immer wieder um die Umsetzung des Kyoto-Protokolls gerungen. Ein Punkt sind die so genannten flexiblen Mechanismen, dazu gehört auch der (zwischenstaatliche) Handel mit Emissionsrechten. Stößt ein Staat mehr Schadstoffe aus, als er laut Vereinbarung dürfte, so kann er von anderen Firmen, die ihre Emissionen unter das ihnen zustehende Maß gedrückt haben, Verschmutzungsrechte ankaufen.
    Ab 2005 soll nun eine erste Phase des Emissionsrechtehandels starten - dabei können Unternehmen so genannter energieintensiver Branchen EU-weit mit den Schadstoffrechten Handel treiben.

    36 Millionen Euro jährlich In der Endausbaustufe seien dafür im Rahmen der österreichischen Klimaschutzstrategie 36 Mio. Euro jährlich vorgesehen. Da diese Einsparungen Österreich bei der Erreichung des Kyoto-Zieles gutgeschrieben werden, seien die Republik Österreich und die Unternehmen in einer "Win-win-Situation", hieß es.
    Molterer rechnet mit einer "dreistelligen Zahl an Firmen", die an solchen Projekten teilnehmen könnten. Es sei jedoch notwendig, so rasch als möglich die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, erklärte der Umweltminister.

    Partner: Tschechien, Bulgarien, Slowakei, Rumänien
    In einem ersten Schritt wurden mit Tschechien, Bulgarien, der Slowakei und Rumänien bereits Memoranden unterzeichnet, die sicherstellen, dass diese angekauften Emissionszertifikate dann auch Österreich gutgeschrieben werden. Mit Ungarn befinde man sich in Verhandlungen.
    Zum anderen müsse das Umweltförderungsgesetz novelliert werden, damit die gesetzliche Basis für die flexiblen Klimaschutzelemente Joint Implementation und Clean Develpoment Mechanism sichergestellt sei, so Molterer weiter.

  • weiter

    EU-interner Emissionshandel startet 2005

    2005 wird als weiterer Eckpunkt der EU-Klimastrategie der EU-interne Emissionshandel mit Treibhausgasen zwischen Unternehmen aus so genannten energieintensiven Branchen starten.
    Als Handelsplatz für die Emissionszertifikate könnte sich der Vorstand der Wiener Börse, Stefan Zapotocky, die Energiehandelsbörse EXAA in Graz vorstellen. Angesichts der bevorstehenden Osterweiterung werde auf jeden Fall eine überregionale Lösung angestrebt, hieß es.
    Der Emissionshandel werde damit zu einem marktwirtschaftlichen Element, dass nach einer erfolgreichen Etablierung in Europa und Japan auch die USA mit ins Boot locken könnte, hofft Molterer.

    Emissionshandel: Verkauf von "Überschüssen"

    Emissionslizenzen sind insofern handelbar, als ein Unternehmen, das mehr emittiert, als es Lizenzen erhalten hat, Lizenzen zukaufen muss. Wer weniger emittiert, kann seinen Überschuss verkaufen.
    Bei Nichteinhaltung der Emissionsobergrenze sind Geldstrafen vorgesehen, die in der ersten Phase bis 2007 40 Euro pro Tonne, in der zweiten Phase 100 Euro pro Tonne betragen, zusätzlich müssen die fehlenden Lizenzen nachgeliefert werden.
    Der Zeitplan für die Zuteilung:
    Die Mitgliedstaaten müssen bis 31. März 2004 anhand festgelegter Kriterien einen nationalen Plan für die Zuteilung der Berechtigungen an die Anlagen erstellen. Daher sollen noch im ersten Halbjahr 2003 in Kooperation mit der Wirtschaftskammer die Emissionen aller betroffenen Betriebe erhoben werden. Im Herbst ist die Vorlage eines Entwurfs des Zuteilungsplans vorgesehen, der mit allen Betroffenen diskutiert wird. Seitens der Industrie bekennt man sich dazu, den nötigen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Ziels leisten zu wollen. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt u. Wasserwirtschaft.
    Quelle: ORF on Science

  • weiter

    Emissionslimits - eine Regierungssache

    Die Industrie fordert, aus der Festlegung der CO2-Emissionslimits eine Regierungssache zu machen.
    "Alle haben das Thema unterschätzt - auch die Industriellenvereinigung." Selbstkritisch und zugleich offensiv beklagte Industriellengeneralsekretär Lorenz Fritz die jüngsten Kostensteigerungen bei Strom:
    Laut einer Umfrage unter 250 energieintensiven Industrieunternehmen verteuerte sich Strom für ein Viertel der Betriebe um mehr als zehn Prozent, für neun Prozent um mehr als 25 Prozent. Teilweise ist das auf die allgemeine Strompreiserhöhung in Europa zurückzuführen, zum Teil macht Fritz aber den Ökostrom-Zuschlag dafür verantwortlich.

    Auf dieser gespannten Kostenbasis befürchtet die IV weitere Belastungen durch die CO2-Emissionszertifikate. Ab 2005 dürfen Industrieunternehmen nur mehr eine festgelegte Menge CO2 in die Luft blasen. Können sie den Ausstoß stärker als gefordert reduzieren, können sie Zertifikate verkaufen, brauchen sie mehr, müssen sie Zertifikate zukaufen. Laut der Befragung ist in Österreich eine Ausweitung um drei Mill. Tonnen CO2 geplant (plus 13 Prozent), der Aufwand dafür wird auf 30 bis 60 Mill. Euro geschätzt. Der Großteil davon betrifft die Expansionspläne der Voestalpine in Linz.
    Um den Wirtschaftsstandort nicht zu gefährden, fordert die IV, dass die Vergabe der CO2-Zertifikate zur Regierungssache gemacht wird. "Der Umweltminister sieht zwar das Problem, kann aber für sich nur die Seite des Klimaschutzes optimieren", so Fritz.
    Der Umfrage zufolge ist die Stimmung gespannt:
    Sollten die Energiekosten um zehn Prozent steigen, dann will jede dritte Firma sofort die Investitionen in Österreich stoppen. Bei einer Preiserhöhung um 20 Prozent drohen 15 Prozent sogar mit dem Aus für einen österreichischen Standort.
    Quelle: DIE PRESSE vom 26.August 2003

  • weiter

    Emissionshandel - Verfälschung des Kyotozieles

    Grundlage des Kyoto-Protokolls ist die Klimaschutzkonvention des Erdgipfels von Rio de Janeiro. Darin hatte die Staatengemeinschaft 1992 unter anderem vereinbart, den Ausstoß der Treibhausgase so zu begrenzen, dass "sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können" und "die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird".
    Kohlendioxid wird für rund die Hälfte des Treibhauseffekts verantwortlich gemacht. Zu den im Kyoto-Protokoll aufgeführten Treibhausgasen zählen zudem Methan, Lachgas, perfluorierte und teilhalogenisierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid.
    Ein konkretes Regelwerk zum Kyoto-Protokoll wurde 2001 in Bonn und Marrakesch (Marokko) vereinbart, nachdem die USA den Verhandlungen den Rücken gekehrt hatten. Zur Erfüllung ihrer Klimaschutzziele dürfen die Industrieländer auch mit Emissionsrechten handeln, Projekte zur umweltfreundlichen Entwicklung in ärmeren Ländern finanzieren oder Projekte in anderen Industrieländern fördern wie etwa energieeffizientere Kraftwerke in Ländern Osteuropas. Zudem dürfen Wälder und Böden in bestimmten Grenzen als Klimaschutzbeitrag einberechnet werden, da sie Kohlenstoff speichern.

    Umweltorganisationen und Wissenschafter kritisieren die exzessive Ausnutzung dieser "flexiblen Mechanismen" des Kyoto-Protokolls allerdings als weitgehend bloß rechentechnische Emissions-"Reduktionen" und als potenzielle "Schlupflöcher".
    (APA/dpa)

    CO2-Rechte:

    Die Stunde der Unzufriedenen:
    In den nächsten Wochen werden Öster­reichs Anlagen­betreiber die Bescheide über die Zuteilung von CO2-Zertifikaten erhalten - Wer unzufrieden ist, sollte rasch handeln.

    Ab 2005 werden die Betreiber von rund 230 Anlagen in Österreich für jede emittierte Tonne CO2 ein Emissionszertifikat abgeben müssen. Die Zertifikate erhalten die betroffenen Unternehmen für die Jahre 2005 bis 2007 gratis zugeteilt.
    Wer damit nicht das Auslangen findet, muss weitere Zertifikate teuer zukaufen. Umso wichtiger ist es, schon bei der Zuteilung die hinreichende Menge an Zertifikaten zu erhalten - im Frühling fand die erste Etappe des Verteilungskampfes auch über die Medien statt.

  • weiter

    Emissionszertifikategesetz
    Die Zuteilung basiert auf dem Emissionszertifikategesetz (EZG), dessen Stufen und Verfahrensschritte durch die EU-Emissionshandelsrichtlinie vorgegeben sind. Umweltminister Josef Pröll hat Ende März seinen "nationalen Zuteilungsplan" nach Brüssel übermittelt.
    Dieser enthielt neben der Gesamtmenge der Emissionszertifikate für die drei Jahre auch eine Indikation der geplanten Zuteilung an verschiedene Sektoren und Anlagen. Im Juli hat die Europäische Kommission den Plan mit einer Auflage genehmigt, ohne allerdings die Zuteilung an einzelne Anlagen im Detail zu prüfen.

    Detaillierte Zuteilungsverordnung bis Ende September
    Auf Grundlage dieses Plans muss Pröll im Einvernehmen mit Wirtschaftsminister Martin Bartenstein bis Ende September eine detaillierte "Zuteilungsverordnung" erlassen, die für 2005-2007 die Zuteilung an die Branchen festlegt.
    Auf Basis dieser Verordnung weist der Umweltminister dann allen Anlageninhabern mit Bescheid von Amts wegen die Zertifikate für die ersten drei Jahre zu und schreibt dem Anlageninhaber zunächst für 2005 ein Drittel seiner gesamten Zertifikate auf sein Konto bei der Registerstelle des Umweltbundesamtes gut.
    Die Zertifikate für 2006 werden bis Ende Februar 2006 auf das Registerkonto überwiesen. Die Zertifikate sollen zunächst europaweit und später weltweit handelbar gemacht werden.
    Beschwerde binnen sechs Wochen
    Ist ein Unternehmer mit der zugeteilten Menge unzufrieden, kann er binnen sechs Wochen ab Bescheidzustellung beim Verwaltungsgerichtshof oder beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde einbringen.
    Dazu muss es ihm gelingen, darzustellen, dass seine Zuteilung entweder nach der Zuteilungsverordnung, nach dem EZG oder nach der Emissionshandelsrichtlinie größer sein hätte müssen.
    Denkbar sind einfache Rechenfehler oder die fehlerhafte Erfassung der Emissionsdaten für die Vergangenheit als Grundlage der Zuteilung; darüber hinaus aber auch Verletzungen des Gleichheitsgrundsatzes, der Eigentumsfreiheit, der Erwerbsfreiheit oder des Europarechts.

  • weiter

    Kein Eilrechtsschutz
    In Österreich gibt es - anders als in Deutschland - keinen "Eilrechtsschutz", das heißt, es gibt auch in zeitsensiblen Angelegenheiten keinen formell beschleunigten Prozess. Das kann angesichts von Verfahrensdauern bis zu zwei Jahren durchaus relevant sein. Gelegentlich nehmen die Höchstgerichte auf die Dringlichkeit eines Falls allerdings Rücksicht.
    Dennoch ist nicht zu befürchten, dass ein Unternehmen, dem zu wenige Zertifikate zugeteilt wurden, wegen der Dauer des Verfahrens in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten wird.
    Die Zertifikate für den Ausstoß von CO2 im Jahr 2005 müssen erst im April 2006 vorgelegt werden. Zu diesem Zeitpunkt stehen schon die Zertifikate für 2006 zur Verfügung, mit denen sich eine Fehlmenge für 2005 abdecken lässt.
    Dasselbe gilt für die Zertifikate, die für 2006 abzugeben sind. Zertifikate für das Jahr 2007 müssen bis April 2008 eingereicht werden, aber bis dahin wird das Verfahren vor Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshof bestimmt entschieden sein.
    Hat die Beschwerde Erfolg, muss der Umweltminister einen neuen Bescheid erlassen, in dem er die Gründe, die zur Aufhebung der ersten Entscheidung geführt haben, berücksichtigt.

    Wenn der andere mehr hat ...
    Ein Unternehmer, der nur den Umstand bekämpfen will, dass sein unmittelbarer österreichischer Konkurrent in derselben Branche mit Zertifikaten unvergleichlich großzügiger bedacht worden ist, muss in Österreich zunächst seinen eigenen Zuteilungsbescheid bekämpfen.
    Er kann vor dem VfGH behaupten, dass er gleichheitswidrig benachteiligt wurde. Allerdings könnte die zu großzügige Zuteilung an (in- und ausländische) Wettbewerber durch eine Beschwerde an die Europäische Kommission nach EG-Beihilfenrecht bekämpft werden, die zu einer Verringerung der Zuteilungsmenge führen könnte.
    Wenn ein Unternehmer erreichen möchte, dass der Europäische Gerichtshof eine für ihn nachteilige österreichische Zuteilungsmethode prüft, kann er im Verfahren vor dem VwGH oder VfGH anregen, dass bestimmte Fragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt werden. Eine weitere Verzögerung des Verfahrens ist dann freilich unvermeidlich.
    (DER STANDARD Printausgabe, 21.09.2004)