/OTS0042 5 II 0439 NPA0001 Do, 08.Jun 2006/
/Parlament/Bericht/Energie/E-Control/
*Warum funktioniert der offene Strommarkt nicht wie gewünscht?
E-Control zeigt Mängel bei der Entflechtung der Stromversorger auf*
Wien (PK) - Antworten auf die Frage, warum die hoch gesteckten Ziele der Energiemarkt-Liberalisierung in der EU und in
Österreich bislang nicht erreicht wurden, findet man im jüngsten Bericht der Energie-Control. Mit dem etwas sperrigen Titel "Über den Stand der
Umsetzung des Unbundling der österreichischen Elektrizitätsnetzbetreiber" (III-229 d.B.) ist eine Hauptursache angesprochen: Das "Unbundling", wie
die rechtliche und organisatorische Entflechtung der ehemals integrierten Energieversorger, die Trennung von Erzeugung und Stromhandel, in der
EU genannt wird, wurde bislang nur ungenügend umgesetzt.
Obwohl das Unbundling zu den gesetzlich fixierten Voraussetzung für einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt zählt, wurden die
diesbezüglichen Landesausführungsgesetze etwa im Burgenland und in Kärnten immer noch nicht kundgemacht. Und dort, wo die rechtlichen
Vorgaben erfüllt wurden, habe man den Entflechtungsvorschriften nur formal entsprochen, aber das Ziel verfehlt, "starke" Netzbetreiber zu schaffen.
Die meist als GmbH eingerichteten Netzgesellschaften haben zu wenig Personal und Ressourcen, ihre Entscheidungsspielräume sind zu klein, die
Abhängigkeit von den Muttergesellschaften meist zu stark. Die Form der Aktiengesellschaft würde die wirtschaftliche Unabhängigkeit der
Netzgesellschaften gewährleisten. Diese Gesellschaftsform haben aber nur jene Verteilnetzbetreiber gewählt, die das Verteilnetz gemeinsam mit dem
Übertragungsnetz betreiben, für das eine AG gesetzlich vorgesehen ist.
Unzureichende Personalausstattung der Netzunternehmen
Die meisten Netzgesellschaften haben in ihren Unternehmen nur wenige Mitarbeiter direkt angestellt, in einigen Fällen nur die Geschäftsführer.
Andere Mitarbeiter werden geleast. Dasselbe gelte für wichtige Vermögenswerte, so blieben die Leitungsnetze in der Regel im Eigentum der
Muttergesellschaften und werden von den Netz-GmbHs nur gepachtet. Netzbetreibern fehlt die Identität selbständiger Unternehmen, konstatiert die E-Control.
Ungleichbehandlung von Lieferanten
Infolgedessen stießen Energie-Control und Wettbewerbsbehörde bei ihrer Branchenuntersuchung auf Verhaltensweisen und Praktiken, die sie als Barrieren
für den Endkunden auf dem Weg zu Vorteilen aus der Liberalisierung bezeichnen. Mit dem Netzzugangsvertrag erhalten Kunden oft auch den Liefervertrag des
"eigenen" Erzeugers zugesandt, was für die Regulatoren eine Ungleichbehandlung anderer Lieferanten darstellt. Außerdem haben die Lieferanten Zugriff auf
Kundendaten "ihrer" Netzbetreiber.
Intransparente Preisangebote
Für einen Vergleich von Preisangeboten braucht der Kunde Informationen über die reinen Energiepreise. Mit einer Ausnahme in Westösterreich geben die
Gesellschaften aber nur All Inclusive-Preise, also Gesamtpreise für Systemnutzung und Energie samt Steuern bekannt. Die Weitergabe behördlich
geforderter Netztarifsenkungen wird oft durch eine gleichzeitige Erhöhung der Energiepreise verhindert. Der All Inclusiv-Preis blieb für den Endkunden
unverändert. Allerdings haben Unternehmen die Energie- Control bereits wissen lassen, dass Tarifsenkungen für sie auch in Zukunft Anlass zur Erhöhung des
Energiepreises sein werden, "wobei die Erhöhung nicht notwendigerweise deckungsgleich mit der Tarifsenkung sein werde". (Schluss)
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OTS0042 2006-06-08/09:24
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