Betreff: OTS0050 Naturschutzrechtliche Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm erteilt |
Von: OTS Verteiler |
Datum: 10:58 |
/OTS0050 5 WI 0358 NEF0002 CI Mo, 07.Aug 2006/ /Energie/Steiermark/Strom/Wasserkraft/Naturschutz/ Naturschutzrechtliche Genehmigung für ein neues Wasserkraftwerk an der Schwarzen Sulm erteilt Utl.: Kürzlich wurde vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung die Naturschutzrechtliche Bewilligung zur Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes an der Schwarzen Sulm erteilt. = Linz (OTS) - Piebalgs Mahnschreiben bestätigt Anschobers Kritik: EU-Kommission befürchtet, dass durch Ökostrom-Novelle das 78,1% Ausbau-Ziel für Ökostrom nicht erreicht werden könne und fordert von Österreich verstärkte Anstrengungen beim Ausbau der umweltfreundlichen Energie. Klarstellung, dass EU-Richtlinie meilenweit verfehlt werden würde und Österreichs Rechtstricks nicht akzeptiert werden. Anschober sieht sich in allen Kritikpunkten an der Regierungspolitik in Sachen Ökostrom bestätigt. Chance für Neubeginn einer engagierten Ökostromoffensive - unter anderem durch eine Totalreparatur des neuen Ökostromgesetzes und die Übernahme der Eckpfeiler des erfolgreichen deutschen Erneuerbaren Energiegesetzes (EEG). EU-Energiekommissar Andris Piebalgs hat mit einem ersten Mahnschreiben an Bundesministerin Plassnik am 28.6.06 den ersten Schritt für ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich gestartet. Erhält die Kommission binnen zweier Monaten keine zufrieden stellende Antwort tritt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 226 EG-Vertrag in Form einer begründeten Stellungnahme in Kraft. Erhält die Kommission darauf wiederum keine zufrieden stellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anrufen. Anschober:"Entscheidend aber ist, dass der EU-Energiekommissar alle von mir seit Monaten geäußerten Kritikpunkte am Ökostromkurs der Bundesregierung bestätigtt. Versuchte österreichische Rechentricks werden zurückgewiesen, ein echter Kraftakt zum Ausbau des Ökostroms und zur Senkung des Stromverbrauches ist nun erforderlich." Konkrete Kritikpunkte der EU-Kommission
Gemäß der Richtlinie 2001/77/EG zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt haben alle
Mitgliedstaaten nationale Ziele für den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen festgelegt. Im Anhang dieser Richtlinie ist für
Österreich für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ein bis 2010 zu erreichender Referenzwert von 78,1% festgelegt. Aus dem jüngsten Bericht
Österreichs geht - wie von Anschober mehrfach dargestellt - offiziell hervor dass der Ökostromanteil auf 61,1% zurückgehen wird anstatt auf 78,1% zu steigen.
Österreich verweist in diesem Bericht auf eine Fußnote welche hineinverhandelt wurde (wonach sich das 78,1%-Ziel auf den Stromverbrauch des Jahres 1997 zu
beziehen hätte) - diese Fußnote wird von der EU-Kommission als "einseitige Erklärung" dargestellt die keinerlei rechtliche Auswirkungen habe. Die
Kommission stellt klar, dass der Zielwert, den Österreich 2010 erreichen müsse, 78,1% betrage.
Die Kommission befürchtet, dass die neue Ökostromgesetz-Novelle nicht zur Erreichung des 78,1%-Ziels ausreicht und "daher Österreich seine Anstrengungen deutlich steigern müsse". Dieses im neuen Gesetz definierte System wird kritisiert: "eine an Bedingungen geknüpfte Abnahmeverpflichtung kann ein Hindernis (Investitionssicherheit) zur Weiterentwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern sein" Die Kommission bezweifelt, dass Österreich mit den geplanten Maßnahmen das 78,1%-Ziel erreicht. Auswirkungen der im Mai beschlossenen Ökostromnovelle auf Oberösterreich Neben der Nichterreichung der EU-Ziele sieht das im Mai im Nationalrat beschlossene neue Ökostromgesetz eine Kürzung der Förderungen von Neuanlagen um rund 80% vor. "Für Oberösterreich bedeutet dieser Kahlschlag, dass nur mehr etwa zwei mittlere Biogasanlagen gefördert werden können. Außerdem würde man dadurch, laut der aktuellen Studie des Volkswirtschaftlers Professor Schneider, alleine in Oberösterreich im Vergleich zur bisherigen Ökostromförderung durch das alte Ökostromgesetz zwischen 430 und 560 neue Arbeitsplätze verlieren, österreichweit würde dies im Zeitraum zwischen 2007 und 2010 einen Rückgang an zusätzlichen Arbeitsplätzen von zwischen 3.510 und 5.880 bedeuten", übt OÖ. Umwelt- und Energielandesrat massive Kritik an der Gesetzesnovelle. "Aber nicht nur der Arbeitsmarkt wäre davon negativ betroffen, sondern auch der Klimaschutz, die Energiewende, die Preisstabilität und Versorgungssicherheit bei Energie, sowie die Zukunftschancen der jetzt boomenden Ökoenergie-Branche - in Oberösterreich sind bereits über 140 Unternehmen im sogenannten Ökoenergie-Cluster vereint - würden dadurch vernichtet werden", so Anschober weiter. Anschober befürchtet durch neues Ökostromgesetz Rückgang der Ökostromanteile in den nächsten Jahren - Bruch der EU-Richtlinie Nach Berechnungen der oö.Landesexperten wird sich der Ökostromanteil in Österreich in den nächsten Jahren sogar verringern. Bei gleichbleibend steigendem Trend des Stromverbrauches würden nämlich die 320 GWh an zusätzlichem Ökostrom (durch Wind, Biomasse, Biogas und Photovoltaik), der durch die Deckelung dann nur mehr produzierbar wäre, nicht einmal ausreichen, die Stromverbrauchssteigerung auszugleichen - ein Rückgang der Ökostromanteile wäre daher die Folge. Anschober fordert Totalreparatur des Ökostromgesetzes und bundesweites Energieeffizienzprogramm zur Erreichung der Ökostromziele Oberösterreich hat sich bereits am 31. März 2006 mit einer Landtagsresolution an die Bundesregierung gewandt und Neuverhandlungen des Gesetzes eingefordert, das
auf den Eckpfeilern des deutschen Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) aufsetzen soll. Wesentlicher Eckpunkt der OÖ-Forderung war es eine österreichische
Ökostromgesetzgebung zu beschließen, die im Einklang mit den Zielen der EU-Richtlinie und EU-konform umgesetzt werden kann. Die wesentlichsten Punkte
dieser Regelung sind:
Von der Übernahme dieser deutschen Ökostromförderung in Österreich und dem damit verbundenen Ausbauboom würden auch die OÖ. Firmen und die dort bestehenden und noch zu schaffenden Arbeitsplätze massiv profitieren. "Nach der für die Regierung blamablen gelben Karte aus Brüssel für die Taschenspielertricks und das - auf Zuruf weniger Lobbyisten konzipierte
Ökostrombehinderungsgesetz ist es an der Zeit sich mit den Ländern und den betroffenen Interessensverbänden zusammenzusetzen. Ziel muss es sein ein
langfristiges planbares Ökostromförderungsgesetz auf den Tragsäulen des mittlerweile in Rückfragehinweis: *** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT *** OTS0131 2006-07-24/14:30 |