Ökostromgesetz muss bestehende Biogas-Anlagen absichern
Wirtschaftliches Engagement für den Klimaschutz darf nicht bestraft werden.
Umweltminister Pröll erwartet, dass das aktuell in Verhandlung stehende
Ökostromgesetz nicht nur den weiteren offensiven Ausbau des Ökostroms bringt, sondern jedenfalls auch für bereits betriebene Biogas-Anlagen
eine ökonomische Perspektive bietet."
Pröll verwies ferner darauf, dass Biogasanlagen gegenwärtig mit einem
Einspeisvolumen von 445 GWh rund dreizehn Prozent des gesamten Ökostroms liefern und damit eine CO2-Reduktion von
etwa 400.000 Tonnen CO2 pro Jahr sicherstellen: "Eine Beschneidung dieser Untenehmen im neuen Ökostromgesetz würde daher zu
einem massiven Rückgang der Ökostromproduktion insgesamt führen. Schließlich erinnerte Pröll daran, dass immerhin 1500 Arbeitsplätze
im ländlichen Raum unmittelbar von den bestehenden Biogas-Anlagen abhängen: "Es muss also sowohl unser umweltpolitisches, wie
arbeitsmarktpolitisches Interesse sein, diese Betriebe zu halten und eine wirtschaftlich Perspektive zu geben.
Eine etwas andere Position bezieht die SPÖ
Der Anfang klingt ganz gut:
Im Bereich der nun wieder intensivierten Verhandlungen zur Novelle des Ökostromgesetzes 2008 stehen aber auch noch weitere Punkte in
Verhandlung, die einer politischen Einigung bedürfen. "Gerade die quantitative Deckelung der Fördermittel mit 21 Mio. Euro sollte
insbesondere bei rohstoffunabhängigen Anlagen neu überdacht werden, damit sichergestellt wird, dass die
energieeffizientesten und somit kostengünstigsten Anlagen die Fördermittel erhalten".
Jetzt treten aber Unterschiede zutage, die Betreibern von Biogas-Anlagen - in erster Linie unseren Bauern - ganz und gar nicht gefallen.
Die Forderung der SPÖ lautet nach einer grundsätzliche Neuorientierung der Förderung von Biogasanlagen.
"Aufgrund der starken Preissteigerungen an den internationalen Rohstoffmärkten - über den Zeitraum der letzten beiden
Jahre - soll im Bereich der Biogasanlagen in Österreich schnellstmöglich zu anderen, leichter verfügbaren Rohstoffen wechseln".
Das Ziel der SPÖ lautet: Weg von Nahrungsmitteln und hin zur Verlagerung und Verwertung von anderen
Rohstoffen, wie z.B.: Grasschnitt, Abfallprodukten und Nutzung von Gülle".
Was wird aber mit den bestehenden Anlagen? Für das Jahr 2008 wurde deren Weiterbestand durch eine einmalige Geldaushilfe gesichert - aber danach?
Nach dem Boom bei erneuerbaren Energien in Folge des Ökostromgesetzes 2002 und der bremsenden Novelle 2006 bietet die nun kommende Novelle wieder die Möglichkeit, im Bereich der erneuerbaren Energien einen neuen Boom auszulösen. "Im Rahmen des am Klimagipfel erneuerten österreichischen Bekenntnisses zur Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energie auf 15 Prozent bis 2015 sowie zur Förderung und zum Ausbau erneuerbarer Energieträger zur Erreichung der Kyoto-Ziele sowie der österreichischen und der europäischen Vorgaben bietet die kommende Novelle zum Ökostromgesetz nun die Möglichkeit, den Worten Taten folgen zu lassen.
Arbeiterkammer stellt sich gegen Landwirte die Biogasanlagen betreiben
Das Argument:
Angesichts dramatisch steigender Lebensmittelpreise muss die Regierung weg von der sinnlosen und teuren Förderung
ineffizienter Biogas-Anlagen
Die anstehende Reform des Ökostromgesetzes wäre eine gute Gelegenheit, die dringende nötige Kehrtwende in der Klimapolitik
einzleiten", so AK Direktor Werner Muhm. "Angesichts der dramatisch ansteigenden Lebensmittelpreise bei uns, und einer drohenden
weltweiten Hungerkatastrophe muss die Regierung jetzt ein Zeichen setzen. Sie darf die Nutzung von Nahrungspflanzen wie Mais zur
Energiegewinnung nicht mehr weiter fördern." Bei der geplanten Novelle des Ökostromgesetzes müsse außerdem auf die gerechte
Verteilung der Lasten geachtet werden. "Klimaschutz gibt es nicht umsonst. Aber es ist wichtig, dass nicht nur die Konsumenten über den
Strompreis die Förderung von Öko-Strom mitbezahlen.
Am 30. April soll die geplante Reform des Ökostromgesetzes in den Ministerrat gehen. Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, welche erneuerbaren Energiequellen wie gefördert werden. Die AK fordert ein Ende der Förderung von ineffizienten Biogas-und Biomasseanlagen. Allein mit 20 Millionen Euro sei schon im Jänner eine zusätzliche Förderung für rund 300 ineffiziente Bio-Masse und Biogas-Anlagen zugesagt worden, so Muhm. "Das ist rausgeschmissenes Geld", so Muhm. Statt dessen sollte man sich jetzt auf die Förderung von effizienten Anlagen konzentrieren, zum Beispiel Wasser, Wind. Die Biomasse- und Biogasanlagen sollten, wenn überhaupt, aus dem Topf der Agrarförderung gespeist werden.
Es ist ja interessant was sich der Herr Arbeiterkammerdirektor wünscht:
Eigentlich müsste er wissen, dass er mit dieser Forderung einen Großteil der bäuerlichen Betriebe in den Konkurs treibt. Weiters sollte er wissen, dass das Wasserkraftpotential in Österreich weitgehend
ausgeschöpft ist und auch Wasserkraftwerke keine besondere Akteptanz in der Bevölkerung finden. Meist arbeiten Wasserkraftwerke wirtschaftlich, so dass
sie keine Förderung mehr benötigen, da sie für den erzeugten Strom und den darauf basierenden Zertifikate höhere Erlöse erzielen können.
Auf die Windkraft trifft ähnliches zu: Hier sollten die Fördertarife soweit erhöht werden, damit ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet ist und dass
die notwendige Planungssicherheit gegeben ist.
Und die Photovoltaik kommt bei den Überlegungen des Herrn Arbeiterkammerdirektors sowieso nicht vor.
Eine Frage die der Herr Arbeiterkammerdirektor natürlich nicht beantwortet: woher der Strom eigentlich kommen soll.
Viele Möglichkeiten gibt es ja nicht. Etwa als Atomstrom aus dem Ausland oder aus neu zu errichtenden Öl- und Gaskraftwerken, die wiederum
CO2 produzieren?
Alles in allem. Ein ganz und gar unüberlegter Vorschlag.