Klimarahmenkonvention in Kyoto
Auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto wird das Kyoto-Protokoll verabschiedet.
Es ist ein Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention und schreibt - das ist die entscheidende Neuerung - verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von folgenden Treibhausgasen fest:
Kohlendioxid (CO2, dient auch als Referenzwert)
Methan (CH4)
Distickstoffoxid (Lachgas, N2O)
Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW/HFCs)
Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW/PFCs) und
Schwefelhexafluorid (SF6).
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ihre Emissionen bis 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken.
Die einzelnen Länder haben dabei unterschiedliche Vorgaben, die vor allem von ihrer wirtschaftlichen Entwicklung abhängen.
Für die EU-Staaten ist eine Senkung der Emissionen um 8 Prozent vorgesehen, Russland und die Ukraine haben sich dazu verpflichtet, das
Niveau von 1990 nicht zu überschreiten und für die Volksrepublik China, Indien und für Entwicklungsländer sind gar keine
Beschränkungen vorgesehen.
Das Protokoll trat am 16. Februar 2005 in Kraft, nachdem 55 Staaten, die in der Summe mehr als
Einige Staaten, wie die USA, Australien, Kroatien und das Fürstentum Monaco, haben das Protokoll nicht ratifiziert.
Mehrere OPEC-Staaten haben hingegen ihre Vorbehalte aufgegeben und ratifiziert.
Ob die Ziele erreicht werden können, ist fraglich, da viele der beigetretenen Staaten ihren Kohlendioxid-Ausstoß seit 1990 erhöht haben.
Die prinzipielle Problematik der österreichischen Klimapolitik liegt in der Tatsache, dass Österreich international sich zu sehr anspruchsvollen Reduktionszielen verpflichtet, für diese selbstgesteckten Ziele aber bisher nur völlig ungenügende Maßnahmen umgesetzt hat. Dies gilt für das Toronto-Ziel, das vor der Kyoto-Konferenz angebotene Reduktionsziel und das im EU-Rahmen zugesagte nunmehrige Kyoto-Ziel.