Ökostrom wirkt preisdämpfend

Der gesetzliche Vorrang für die Einspeisung von Ökostrom hat einen preisdämpfenden Effekt:
Denn der Preisbildungsmechanismus an der Strombörse ist so, dass ein mehr an Ökostrom systematisch die teuersten fossilen Kraftwerke aus der Angebotskurve verdrängt. Außerdem bedeutet ein entsprechender Anteil von Ökostrom, dass die Betreiber von fossilen Kraftwerken die ihnen zugeteilten Kohlendioxid-Zertifikaten nicht zur Gänze benötigen und diese über das Emissions- handelssystem verkauft werden können.

Das Ziel, einen Ökostrom-Anteil von 15 Prozent bis 2015 zu erreichen, ist mit der im neuen Ökostromgesetz geplanten Erhöhung der Fördermittel von 17 Millionen Euro auf 21 Millonen Euro und einem ständig wachsenden Stromverbrauch nicht erreichbar. Viele Punkte bleiben unklar und wenn die administrativen Hürden für Anlagenbetreiber nicht schnellstens beseitigt werden, wird es auch nicht mehr Anlagen und mehr Ökostrom geben.

Ökostromförderung scheitert auch an Bürokratie

Bei einer Pressekonferenz zur Marktentwicklung der Erneuerbaren Energien, wurde das neue Energieforschungsprogramm vorgestellt.

Dabei wurde festgestellt, dass man von einem Ausbau Erneuerbarer Energie nicht mehr sprechen kann. In der OeMAG, der Firma, die die Anträge für Ökostrom bearbeitet, zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Regierung heuer auf Fördergeld sitzen bleiben wird. Das Kontingent von 17 Millionen Euro, das für Neuanlagen jedes Jahr zur Verfügung gestellt wird, höchstwahrscheinlich nicht ausgeschöpft wird. Die Neuanträge diesbezüglich würden eher in bescheidenem Ausmaß anlaufen, so Brunner.

Der Verband Photovoltaic Austria fordert die rasche und umfassende Novellierung des Ökostromgesetzes. Die wesentlichen Forderungen sind: Photovoltaik ist bei der Aufteilung der Gesamtfördermittel als eigenständige Position darzustellen, die jährlich für Photovoltaik zur Verfügung stehenden Mittel sind um den Faktor 10 zu erhöhen, die Kofinanzierungspflicht der Länder, die ausschließlich für Photovoltaik vorgesehen ist, ist zu streichen, der Förderzeitraum ist für Photovoltaikanlagen auf 20 Jahre auszudehnen, der Tarif für Anlagen über 10 kWp ist für 2007 auf € 0,36 zu erhöhen und die Anerkennung von Photovoltaikanlagen als Ökostromanlagen muss automatisch erfolgen.

„Die Bundesregierung ist aus wirtschafts-, beschäftigungs-, und umweltpolitischen Gründen gut beraten rasch zu handeln und sich in dieser Frage am Vorbild Deutschland zu orientieren“.