Nationalrat hat Ökostromgesetz beschlossen
08.07.2008 | 17:18 | (DiePresse.com)

21 Millionen im Jahr sollen für neue Ökostromanlagen zur Verfügung stehen

Der Nationalrat hat am Dienstag neue Regeln für die Förderung von Wind-, Sonnen- und Kleinwasserkraftwerken beschlossen. Ein erster Versuch, das neue Ökostromgesetz durchs Parlament zu bringen, war Anfang Juni wegen eines in letzter Minute eingebrachten Abänderungsantrags gescheitert. Nun stimmten SPÖ und ÖVP für die Novelle. Die Opposition blieb bei ihrer Kritik und lehnte das Gesetz ab.

Laut der Novelle sollen jährlich 21 Mio. Euro für neue Ökostromanlagen zur Verfügung stehen, vier Mio. Euro mehr als bisher. Die Laufzeit der den Herstellern garantierten Einspeistarife wird von 11,25 auf bis zu 20 Jahre angehoben. Bezahlt wird das von Haushalten, Wirtschaft und Industrie über einen Zuschlag zur Stromrechnung. Gefördert werden u.a. Solar-, Wind- und Kleinwasserkraftwerke sowie die Stromerzeugung aus der Ablauge der Papierindustrie. Die Zusatzkosten für den durchschnittlichen Haushalt steigen durch die Novelle von 35 auf bis zu 48 Euro pro Jahr.

Die Grünen kritisierten unter anderem, dass die garantierten Tarife im Regelfall nur für 13 oder 15 Jahre ausgezahlt werden und forderten eine generelle Laufzeit von 20 Jahren. "Wir stehen vor einem großen Scherbenhaufen in der Energiepolitik", sagte Grünen-Energiesprecherin Ruperta Lichtenecker. VP-Energiesprecher Karlheinz Kopf lehnte die Forderung der Grünen ab und argumentierte, dass eine höhere Laufzeit auch eine höhere Belastung des Mittelstandes bedeuten würde, der die Ökostromförderung ja über die Zuschläge zum Tarif zahlen müsse.

FP-Wirtschaftssprecher Bernhard Themessl kritisierte die Förderung von Kraftwärmekopplungs-Anlagen: "Hochprofitable Anlagen überhaupt zu fördern, ist aus unserer Sicht nicht sinnvoll. Bei Geothermie, Windkraft, Wasserkraft wäre wesentlich mehr zu tun." Veit Schalle vom BZÖ kritisierte, dass das Ökostromgesetz eine Belastung für die Bevölkerung bedeute. Die im Gesetz vorgesehene Unterstützung von Stromerzeugung aus Biomasse sieht er als reine Förderung der Landwirtschaft.

Verteidigt wurde das Gesetz von SP-Energiesprecher Hannes Bauer, der die erzielten CO2-Einsparungen hervorstrich. Ökostromgesetz, Fernwärmeförderung und die geplante Hebung der Energieeffizienz werde insgesamt zehn Mio. Tonnen CO2 einsparen helfen. "Das ist ein guter Anfang." Der zuständige Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) erwartet durch die höhere Förderung u.a. eine Verfünffachung der Photovoltaik-Anlagen.

Anders dazu die Grünen:

"Die Ökostromgesetzesnovelle 2008 blockiert den weiteren Ausbau von Ökostrom in Österreich," kritisiert Ruperta Lichtenecker, Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen das heute im Plenum beschlossene Gesetz. Seit September 2007 hat BM Bartenstein an diesem Gesetz gebastelt. Zahlreiche Änderungen und Korrekturen wurden bis zur letzten Minute vorgenommen. "Verbesserungen für den Ökostrom haben sie allesamt keine gebracht", so Lichtenecker. "Bis 2015 soll der Ökostromanteil um nur zwei Prozent gesteigert werden," kritisiert Lichtenecker. Die Fördermittel für neue Ökostromanlagen sind mit 21 Millionen Euro viel zu gering, vor allem da aus diesem Fördertopf die Rohstoffzuschläge gedeckt werden müssen.
Die Förderdauer ist vor allem bei der Zukunftstechnologie Photovoltaik mit 13 Jahren zu niedrig angesetzt. "Anstelle eines starken Ökostromausbaus beinhaltet die Novelle einige Geschenke für die Industrie," so Lichtenecker. Energieintensive Unternehmen werden entlastet und die Förderung von Ökostrom aus industrieller Ablauge wird mit hohen Investitionszuschüssen massiv unterstützt, so Lichtenecker.
"Mit diesem Ökostromgesetz 2008 werden wichtige Chancen im Bereich Klimaschutz, Energieversorgungssicherheit und der österreichischen Wirtschaft vertan," ist Lichtenecker überzeugt. "Wir brauchen ein Ökostromgesetz nach Vorbild des deutschen Erneuerbaren Energien Gesetzes," fordert die Abgeordnete. Das bedeutet: keine Deckelung der Fördermittel, eine Ausweitung der Förderlaufzeiten und faire Tarife.