Ökostromgesetz neu: Pauschalierung der Kosten
Aufwendungen für Ökoenergie für jeden Zählpunkt zu bezahlen
Am
Im bisherigen Ökostromgesetz waren die Kosten für Ökostrom für den einzelnen Abnehmer abhängig vom Stromverbrauch, dh. je mehr Strom verbraucht wurde, desto höher die Kosten für Ökostrom.
Damit sei die Gefahr, dass der Zuschlag als verbotener Importzoll bewertet werden könnte, beseitigt, betonte die Kommission.
Die Grünen dagegen sehen in der Neuregelung eine Mehrbelastung von Haushalten und Kleingewerbe. Werde die Industrie bei den
Zuschlägen nicht mehr wie bisher knapp zehn Prozent am Gesamt-Anteil aufbringen, sondern nur noch etwa drei Prozent steige die
Belastung von Haushalten und Kleingewerbe an den Gesamtkosten von
Die Kosten für die Jahre 2007 bis 2009 werden für jeden Zählpunkt 15 Euro betragen. Besitzer von Zweitwohnungen werden daher doppelt zur Kassa gebeten.
Eine weitere Auswirkung des Zählpunktpauschales ist, dass Betreiber von Ökostrom-Windkraftanlagen, die ja auch einen Zähler benötigen - eine Anlage braucht ja auch im Stillstand geringfügig Strom für die Steuerung - einen Pauschalbetrag bezahlen müssen, der bis zu 15.000 Euro betragen kann.
weiterGroteske um Ökostrom-Regelung
Durch diese Regelung werden Stromabnehmer für billigen Nachtstrom zusätzlich belastet, das sogar dazu führen kann, dass der Vorteil eines billigeren Nachtstromtarifes komplett wegfällt. In diesen Fällen ist es zweckmäßig den Nachtstromtarif überhaupt abzumelden, bzw. sich einen neuen Stromanbieter zu suchen, der Strom überhaupt billiger anbietet.
Der Ökostromzuschlag wird ab 2007 neu geregelt und beträgt nunmehr pauschal 15 Euro pro Hauhalt. Zusätzlich kassiert der Finanzminister 20% Mehrwertsteuer, also 3 Euro pro Haushalt. Hochgerechnet auf 3,500.000 Haushalte ergeben sich satte 10,5 Millionen Euro für den Finanzminister.
Würde jedoch der Finanzminister darüber hinaus auf die Elektrizitätsabgabe auf den 5% Anteil des Ökostromes am Gesamtstromverbrauch verzichten, so vermindern sich seine Einnahmen um weitere 9,5 Mio.Euro, so dass die Mindereinnahmen insgesamt 20 Mio.Euro betragen.
Für einen Haushalt, würde dies eine Einsparung von 3 Euro aus dem Verzicht auf die Mehrwertsteuer und auf 2,7 Euro plus 0,5 Euro Mehrwertsteuer bringen, so dass die gesamte Entlastung eines Haushaltes 6,2 Euro betragen würde.
Die Besteuerung von Ökostrom ist schwer zu argumentieren und ist, wegen der Schwierigkeiten die gesteckten Ziele zu erreichen, völlig unplausibel.
Es sind daher nachstehende Forderungen zu erheben:
Keine Mehrwertsteuer auf Ökostrom
Keine Elektrizitätsabgabe auf Ökostrom
Besteuerung von Flugzeugtreibstoffen
Dies hätte den Vorteil:
Flugreisen würden wohl teurer aber gleichzeitig reduziert werden, auch Gewinne der Ölindustrie werden sinken
Durch geringeren Treibstoffverbrauch - weniger CO2-Emissionen und Verringerung von Umweltschäden
Weniger CO2 Emissionszertifikate müssen angekauft werden
Ein Tanktourismus im Autoverkehr - der zu Lasten von Österreich geht - würde weitgehend unterbunden werden
Strafzahlungen an die EU in Brüssel, wegen einer Verfehlung des Kiotozieles, werden geringer ausfallen