Verrechnungspreis-Verordnung für Ökostrom
Die Stromhändler haben für Ökostrom den Verrechnungspreis zu bezahlen
Aufgrund der Ökostromgesetznovelle 2006 sind Stromhändler verpflichtet, den ihnen zugewiesenen Ökostrom abzunehmen und dafür jedenfalls den Verrechnungspreis zu entrichten. Diese neuen Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft und für „sonstigen Ökostrom“ werden für das Kalenderjahr 2007 mit Verordnung bestimmt.
Vorgesehen ist, den bisher einheitlichen Verrechnungspreis in Höhe von 4,5 Cent/kWh auf 6,47 Cent/kWh für Kleinwasserkraft und auf 10,46 Cent/kWh für sonstigen Ökostrom anzuheben. Dieser höhere Verrechnungspreis wird jedenfalls in die Kalkulation der Energiepreise der einzelnen Anbieter einfließen und damit auf die Endkunden umgelegt werden.
Neben den geförderten Einspeisetarifen werden die Verrechnungspreise im Wesentlichen durch die Kosten der Ausgleichsenergielieferung sowie durch die administrativen und finanziellen Aufwendungen bestimmt. So werden für Ausgleichsenergielieferungen etwa EUR 28 Mio. sowie für die administrative Abwicklung der Ökostromförderung 2,7 Millionen Euro veranschlagt.
weiter »Großhandelspreis elektrischer Grundlastenergie
Gemäß § 20 Ökostromgesetz, BGBl. I Nr 149/2002 hat die Energie-Control GmbH vierteljährlich die durchschnittlichen Marktpreise elektrischer Grundlastenergie festzustellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Dieser Marktpreis ist nach einem Hoch im 3.Quartal 2008 von 84,95 Euro/MWh auf nunmehr 43,28 Euro/MWh im 2.Quartal 2009 gesunken.
Da die Stromversorgungsunternehmen für den, ihnen vom Bilanzgruppenverantwortlichen zugewiesenen Ökostrom bis vor kurzem lediglich
siehe: Aktueller Marktpreis für Strom
Auf Grund der oben dargestellten Entwicklung des internationalen Strommarktes ist die Drohung der Industrie auszuwandern, da die Kosten für Ökostrom zu hoch sind, vollends unverständlich.
In Zukunft wird sich der Preis für Ökostrom immer mehr dem Marktpreis annähern und die beste Investition in die Zukunft wird im weiteren Ausbau von Ökostromanlagen liegen.