Das Ökostromgesetz 2002

Das ist ein Bundesgesetz (BGBII Nr. 149/2002) mit dem Neuregelungen auf dem Gebiet der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern erlassen werden.

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Das angestrebte Ziel:

Mit dem Ökostromgesetz sollen wesentliche Inhalte der EU-Richtlinie vom Oktober 2001 umgesetzt werden, die eine Anhebung der Stromerzeugungsanteile aus erneuerbaren Energien zum Inhalt haben. Das Ökostromgesetz regelt die Unterstützungen für Ökoenergie und Kraft-Wärme-Kopplung bundeseinheitlich.
Das bedeutet: Alle Endverbraucher (je Netzebene) und Stromhändler in Österreich werden in gleichem Ausmaß zur Finanzierung der erforderlichen Unterstützungen beitragen.


Auf den ersten Blick schaut das neue Ökostromgesetz nicht so schlimm aus:

Heranführung von Ökostrom zur Marktreife.
Optimierter Einsatz der Fördermittel.
Beschränkung der Förderung auf kostengünstigste Anlagen.
Planbarkeit des künftigen Bedarfs an Fördermitteln.
Sicherung der Mittel, die zur Ökostromförderung erforderlich sind.
Investitionssicherheit.
die Vermarktung von Ökoenergie erfolgt durch eine eigene Gesellschaft.

Alles Punkte mit denen jemand, der sich nicht genauer mit Ökoenergie beschäftigt, sich durchaus einverstanden erklären kann.

Schaut man jedoch genauer hin so erkennt man die Tragweite dieser neuen Regelung:

Eine neue Technologie kann nicht durch Beschränkungen zu einer Marktreife herangeführt werden.
Neue Technologien setzen Forschung und Investitionen durch Firmen voraus, die aber nur dann getätigt werden, wenn der Absatz der neuen Anlagen planbar ist.
Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sind so gering angesetzt, daß nur wenige Anlagen gefördert werden können.
Die Beschränkung der Förderung auf die kostengünstigsten Anlagen, setzt ein kompliziertes Ausschreibungssystem voraus, wobei die Firmen zu Grenzkosten anbieten müssen.
Eine Investitionssicherheit für einen Ökostrombetreiber ist keineswegs gegeben, da die Tarife nur 10 Jahre lang gelten sollen.
Photovoltaikanlagen erhalten erhöhte Einspeisetarife nur solange, bis ein bundesweites Gesamtmaß von 15 MW nicht überschritten wird.

Zusammenfassung:

Das EU Ziel 78,1% Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2010 zu erzeugen kann mit diesem Ökostromgesetz nicht erreicht werden.
Tatsächlich wird der Ökostrom auf rund 60 % fallen, da derzeit der Stromverbrauch jährlich um 2,5 % steigt.
Es sind Arbeitsplätze, vor allem im Bereich der Kleingewerbebetriebe gefährdet. Langfristig könnte durch den Ausbau der Ökoenergie in Österreich tausende Arbeitsplätze geschaffen werden.
Strom muß im Ausland zugekauft werden oder es müssen in Österreich neue Gas-, Öl-, Kohlekraftwerke errichtet werden, für die Primärenergie importiert werden muß und zu einem Kaufkraftabfluß führt.
Öl- und Gaslieferungen stammen aus Krisenregionen, Preissteigerungen sind wahrscheinlich und nicht kalkulierbar.
Daher werden auch die Strompreise steigen. Strom aus Atomkraftwerken kann man im Ausland um 2 cent/kWh einkaufen. Der Strom aus neuen Gaskraftwerken kostet 8 cent/kWh wenn man alle externen Kosten berücksichtigt und ist somit gleichpreisig mit Strom aus Windkraft.