Ökostromkosten
Quelle: APA Ots v. 19.04.2010
Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt überhöhte Weiterverrechnung
Ökostromkosten - nur Systemumstellung kann überhöhte Weiterverrechnungen durch EVUs verhindern.
Der heute veröffentlichte Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde bestätigt, dass die Ökostromaufwendungen überhöht an die Endkunden weiter verrechnet werden. "Wir sind gerade in den letzten Tagen wieder damit konfrontiert, dass Stromlieferanten mit Hinweis auf Ökostromkosten ihre Strompreise in einem Ausmaß erhöhen, wie es nicht den tatsächlichen Ökostromkosten entspricht.", so Walter Boltz, Geschäftsführer der Energie-Control. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat diesen Verdacht der E-Control bestätigt.
In welchem Ausmaß diese überhöhte Weiterverrechnung stattfindet, ist nicht quantifizierbar, weil die Stromlieferanten die Strombeschaffungspreise, zu denen sie den Strom erzeugen oder zukaufen müssten, wenn sie ihn nicht als geförderten Ökostrom zugewiesen bekommen, nicht offen legen. "Dazu gibt es deshalb unterschiedliche Berechnungsmodelle mit unterschiedlichen Annahmen, in welchem Ausmaß zu viel einkassiert wird.", so Boltz.
Wichtig ist erstens, dass die begrenzt verfügbaren Fördermittel für Ökostrom effizient eingesetzt werden und zweitens, wie in einem Entschließungsantrag des Nationalrates bereits empfohlen und auch von der Bundeswettbewerbsbehörde angeregt, eine Systemumstellung der Aufbringung der Ökostrom-Fördermittel. "Es werden pro Jahr zwischen 250 Mio. und 320 Mio. Euro in die Förderung von Ökostrom investiert, und das mit Verbindlichkeiten von 13 bis 20 Jahre." so Boltz. "Es darf nicht sein, dass hier Dritte wie die Stromlieferanten noch zusätzlich für ihre Unternehmen daraus Gewinne abschöpfen und der Stromkonsument das alles zahlen muss."
Der Einhebungsmodus für die Ökostromförderung basiert auf zwei Säulen: Jeder Stromkunde wird direkt mit der Zählpunktpauschale - gestaffelt nach Netzebene zwischen 15 und 15.000 Euro - belastet. Zusätzlich werden den Stromkonsumenten anteilig jene Mehrkosten in Rechnung gestellt, die ihrem Lieferanten durch die verpflichtende Abnahme von Ökostrom entstehen. Diese Mehrkosten werden auf Basis eines zwischen E-Control und VEÖ vereinbarten Berechnungsmodus ermittelt.