Photovoltaikstrom:
Wie schaut die Zukunft aus?
Anlagen mit einer Größe von mehr als 20 kWp:
Für diese Anlagen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Kann trotzdem ein Vertrag mit der Ökobilanzgruppe abgeschlossen werden, so wird die
Vergütung zum jeweiligen Marktpreis (dzt. 5,4 Cent/kWh) erfolgen.
Eine derartige Anlage kann nicht amortisiert werden, man wird daher versuchen den Strom selbst zu verbrauchen. Dafür ist jedoch eine eigene
Gebäudeleittechnik notwendig.
Anlagen mit einer Größe von weniger als 20 kWp:
Hier besteht eine Abnahmeverpflichtung 24 Jahre lang, wobei ab dem 13. Betriebsjahr nur mehr der jeweilige Marktpreis (abzüglich der
durchschnittlichen Aufwendungen für Ausgleichsenergie der Ökostromabwicklungsstelle) bezahlt wird.
Praktische Auswirkungen:
Die Förderpraxis der Länder siehl so aus, daß kleinere Anlagen favorisiert werden.
So findet sich in den Förderungsrichtlinien von Niederösterreich folgende Bestimmung:
Die Reihung berücksichtigt primär wirtschaftliche Aspekte, wobei einerseits der Anteil des Eigenverbrauchs an der Gesamterzeugung
und andererseits die spezifischen Investitionskosten Berücksichtigung finden. Ein weiteres Reihungskriterium ist die Anlagengröße, wobei kleine
Anlagen gegenüber Größeren bevorzugt werden.
In der Regel wird darunter eine Anlage von maximal der Größe des jeweiligen
Haushalts-Stromverbrauchs (somit kleiner als
Unter diesen Voraussetzungen sollte es möglich sein, die Anlage innerhalb von 10 - 12 Jahren zu amortisieren, wobei die Kosten für Überprüfung,
Versicherung und Reparaturen knapp angesetzt wurden.
Seitens der Ökostromabwicklungsstelle wurde das für das Jahr 2006 per Stichtag 30.Oktober 2006 noch zur Verfügung stehende
Kontigent für Stromeinspeisung aus Photovoltaik- und Geothermieanlagen mit
Selbst unter der Annahme, daß der gesamte Betrag ausschließlich für Photovoltaikanlagen verwendet wird, so können damit
lediglich 32 Anlagen zu je 5 kWpeak in das Förderprogramm aufgenommen werden.