Photovoltaikstrom:
Teilnahme am Ökostrom-Förderungsprogramm
Beim Ökostromgesetz haben die Energieversorgungsunternehmen - in Zusammenarbeit mit den beiden großen Parteien - wiederum ganze Arbeit geleistet.
Speziell für die Errichtung von Photovoltaikanlagen wurden nahezu unüberwindbare Hürden aufgebaut.
Im Detail:
Verträge über eine Stromeinlieferung werden überhaupt nur geschlossen, wenn die Leistung der Anlage nicht mehr als
Wer sich derartigen Hürden aussetzt, dem ist eine gewisse Form von Masochismus zu unterstellen.
Dies sei für ein Beispiel einer
Die Kosten für die Errichtung dieser Anlage, werden - günstige Installationsbedingungen vorausgesetzt – mindestens 6.000 Euro betragen, wobei jedoch
eine Erweiterung des Zählerplatzes, der in den meisten Fällen dafür nicht ausgelegt sein wird, unberücksichtigt geblieben ist.
Diese
Konnte man man eine Landesförderung in Anspruch nehmen, so war eine Amortisation der Anlage zufolge der Stromeinnahmen in etwa 10 bis 12 Jahren
Jahren möglich.
Konnte man am Förderungsprogramm nicht teilnehmen, dann orientiert sich die Vergütung am jeweiligen Strom-Marktpreis und die Bezahlung sinkt auf 43 Euro.
Von dieser Vergütung muß aber noch die Zählermiete von
Der Endkunde muß aber für den Strom seinem Stromversorger 12 Cent/kWh bezahlen. Es ergibt sich daher die groteske Situation, daß der
Besitzer einer Photovoltaikanlage Strom ins Netz liefert, dafür mit 5,4 Cent entlohnt wird.
Derselbe Strom wird dann seinem Nachbarn – 10 m entfernt - um 12 Cent kurzerhand weiterverkauft. Selbstverständlich ohne das
Stromnetz des Stromverkäufers zu belasten.