Photovoltaikstrom:
15.12.2002
Strom selbst verbrauchen.
Das Ökostromgesetz ist bereits so kompliziert und unübersichtlich, daß sich selbst Fachleute scheuen kompetent Auskunft zu geben.
Auch e-contol hält sich bedeckt und verweist auf einen Vertrag, der mit der Ökostromabwicklungsstelle zu schließen ist.
Dennoch:
Im § 10a Ökostromgesetz wird unter Pkt. (2) festgelegt:
Die Abnahmepflicht gemäß § 10 ist nur gegeben, wenn die gesamte aus einer Ökostromanlage in
das öffentliche Netz abgegebene elektrische Energie in einem, mindestens 12 Kalendermonate dauernden
Zeitraum an die Ökostromabwicklungsstelle abgegeben wird und der Betreiber dieser Anlage Mitglied
der Ökobilanzgruppe gemäß § 16 Abs.1 ist, wobei der Eigenverbrauch in Abzug zu bringen ist.
Unter "Eigenverbrauch" ist die für den Bedarf des Inhabers aus einer Ökostromanlage anfallende
elektrische Energie, die nicht in das öffentliche Netz eingespeist wird, zu verstehen.
Die Ökostromabwicklungsstelle kann somit verlangen, daß der Photovoltaikstrom vorrangig im eigenen Haus verbraucht wird und nur der
Überschuß ins öffentliche Netz eingespeist wird: somit Einspeisung nach dem Verbrauchszähler.
Abhängig von der Anlagengröße und dem Verbrauchsverhalten könnte es sein, daß lediglich 10 bis 30 Prozent des erzeugten
Photovoltaikstromes im Haus selbst verbraucht werden.
Für Teilnehmer am Förderungsprogramm ist ein möglichst geringer Eigenverbrauch günstiger, da die eingespeiste Kilowattstunde höher vergütet wird, als
für die selbst verbrauchte Kilowattstunde zu bezahlen ist.
Für Photovoltaikanlagenbetreiber, die nicht am Förderungsprogramm teilnehmen können ist es besser möglichst viele
Kilowattstunden selbst zu verbrauchen.
Dies ist jedoch nicht ohne weiteres möglich:
Elektrischer Strom kann nicht gespeichert werden. Exakt dieselbe Menge Strom, die die Verbraucher anfordern, muß im selben
Augenblick erzeugt werden, soll das Netz nicht instabil werden. Auf die Möglichkeit überschüssigen Strom in Speicherkraftwerken zu parken soll im
Augenblick nicht eingegangen werden.
Diese Grundtatsache ist bekannt und daher nichts ungewöhnliches, zwingt aber die Stromerzeuger zu umfangreichen Steuerungsaufgaben.
Insbesonders Photovoltaikanlagen benötigen einen Speicher, die Sonne kann man ja nicht steuern. Überschüssiger Strom soll in den
Speicher, fehlender Strom soll auch wieder dem Speicher entnommen werden können.
Konventionelle Akkumulatoren hiefür einzusetzen ist nicht sinnvoll (außer für Inselanlagen), wegen der hohen Kosten und einem schlechten Wirkungsgrad.
Naheliegend ist es das elektrische Strom-Versorgungsnetz als Speicher einzusetzen, das infolge seiner Größe und innerhalb der bestehenden Toleranzgrenzen Strom aufnehmen und wieder abgeben kann. Lediglich die Steuerungsbefehle sind den neuen Gegebenheiten anzupassen, das kaum zusätzliche Investitionen notwendig macht.
Es sei nochmals festgestellt, daß diese Aussage nur für dezentrale Einspeisestellen gilt, wie sie Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 20 kWpeak darstellen.
Jetzt kommen allerdings die Schwierigkeiten in der Praxis zu Tage. Das Leitungsnetz befindet sich im Eigentum großer Stromversorgungsunternehmen, die kein wie immer geartetes Interesse besitzen ihr Leitungsnetz - auch nicht gegen ein vernünftiges Entgelt - als Speichermedium zur Verfügung zu stellen.
Schuld daran sind nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Politik, die es in der Hand hätte, entsprechende Vorgaben zu setzen.