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Sonnenstrom für alle

Ein geplantes Gesetz soll es Städtern ermöglichen, Solarstrom von den Dächern ihrer Wohnanlagen endlich auch selbst zu nutzen.
Quelle: Die Presse vom 18.03.2016, auszugsweise

Immer mehr Menschen in Österreich sehnen sich danach, ihren Strombedarf zumindest zum Teil mit selbst erzeugtem Ökostrom zu decken. Wer aber kein Haus in sonniger Lage besitzt, dem bleibt dieser Traum bis dato verwehrt. So können die Besitzer von Zinshäusern zwar Solaranlagen auf dem Dach installieren lassen, sie dürfen den dort erzeugten Strom aber laut Gesetz nicht an die eigenen Mieter oder Nachbarn weiterverkaufen.

Das soll sich nun ändern. Wie „Die Presse“ in Erfahrung bringen konnte, arbeitet das Wirtschaftsministerium an einer Novelle des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (Elwog), die den Eigenverbrauch von Sonnenstrom erleichtern und bürokratische Hürden abbauen soll. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Fotovoltaikanlagen in Mehrfamilienhäusern künftig auch gemeinsam genutzt werden dürfen. Bis dato war der Besitzer einer solchen Anlage gesetzlich gezwungen, den Sonnenstrom über eine eigene Leitung, an den Bewohnern vorbei, direkt ins öffentliche Netz einzuspeisen. Künftig soll der Solarstrom direkt in die hauseigene Steigleitung eingespeist und von dort an die jeweiligen Bewohner im Haus weitergeleitet werden dürfen. Nur ein etwaiger Überschuss an Solarstrom landet im öffentlichen Netz.

„Gewaltiger Schritt nach vorn“

„Das erleichtert den Eigenverbrauch im urbanen Bereich massiv“, sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Für Mieter und Wohnungseigentümer brächte das Gesetz zwei große Vorteile: Sie können endlich eigenen Solarstrom verbrauchen. Und sie sparen damit auch noch Geld. Denn für die selbst verbrauchte Elektrizität fallen keine Gebühren für das öffentliche Netz an. Sie machen immerhin bis zu einem Drittel der Stromrechnung aus.

Die Solarlobby, die sich ebenso wie die Bundesländer Wien und Salzburg für eine Lösung eingesetzt hat, ist vorsichtig optimistisch: „Wenn es so kommt, ist es ein gewaltiger Schritt nach vorn“, heißt es etwa auf Nachfrage beim Branchenverband Photovoltaic Austria.

Dazu meine Einschätzung zu diesem Vorhaben:

Vorsichtiger Optimismus ist angebracht

Der Teufel steckt hier wahrlich in den Details: Ich selbst habe vor ungefähr einem Jahr meinem Energieversorger einen Vorschlag unterbreitet, der diese Thematik zum Ziel hatte:
Die Details:
Das Wohnungseigentumsgesetz: Es ist enorm schwierig - fast unmöglich - die Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu erhalten, um auf einem Mehrfamilien-Wohnhaus überhaupt eine Photovoltaikanlage errichten zu können.
Nur wenn es gelingt den -- Nachweis -- zu führen, dass die PV-Anlage eine Wertsteigerung für das gesamte Haus und somit einen Nutzen für alle Eigentümer bringt, könnte - eine Analogie zu anderen Investitionen in einem Wohnhaus lässt diesen Schluss zu - nur eine Zustimmungsrate von >50% genügen. Dann kann man eine Anlage sogar aus dem Reparaturfonds finanzieren.
Besser wäre eine Regelung, die es erlaubt eine PV Anlage errichten zu können wenn auch nur ein einzelner Eigentümer dies wünscht und er auch für alle Kosten aufkommt.
Hier ist eine Klarstellung des Gesetzgebers unbedingt notwendig.

Die gerechte Aufteilung und Zuordnung des erzeugten PV-Stroms: Eine PV-Anlage macht nur wirklich Sinn wenn der erzeugte Strom möglichst selbst verbraucht werden kann.
Die Anlage ist daher entsprechend den Verbrauchsgewohnheiten zu dimensionieren und in das Konzept ist ein Batteriespeichers zu integrieren.

Hier kommt jetzt die Technik ins Spiel: Entscheidend ist die Wahl des Einspeisepunktes.
Wenn man keine einfache Aufteilung machen will - so unter dem Motto: Alle bekommen denselben Betrag gutgeschrieben - so wird die Sache kompliziert.
Eine Pauschalvergütung berücksichtigt nicht die individuellen Stromverbrauchssituation und wird demnach keine Akzeptanz unter den Mitbewohnern bringen.

Dem PV-Strom kann man nämlich nicht befehlen durch ein bestimmtes Stromverbrauchsgerät in einem großen Wohnhaus zu fließen um so zu einem geringeren Zählerstand zu kommen.
Die Zuordnung kann dann nur virtuell, also rechnerisch erfolgen - dazu braucht es Computer und einen nicht unerheblichen Rechenaufwand.

Grundbedingung ist die Installation von "Intelligenten Stromzählern", sog.Smart-Metern. Dies ist sowieso bis zum Jahr 2019 vorgesehen und demnach kein prinzipielles Hindernis. Dazu kommt aber, dass alle Teilnehmer an diesem Vorhaben einen einzigen Stromversorger haben müssen.

Die Zuteilung des Stroms und die Realisierung der Verbilligung: Die Methode kann ich hier nur kurz skizzieren und nicht auf alle Details eingehen:
Die Smart-Meter messen den viertelstündigen Stromverbrauch und übertragen die Daten zu einem Rechner beim Stromversorger wo diese gespeichert werden. Der Rechner vergleicht die viertelstündliche Stromerzeugung der PV-Anlage mit den Verbrauchswerten und bringt diese entsprechend zum Abzug. Erzeugt die PV Anlage zuwenig so kann die Differenz aus dem Batteriespeicher gedeckt werden, wird zuviel PV-Strom erzeugt so wird dieser als Netzeinspeisestrom gewertet.

Damit sollte es möglich sein bei exakter Abstimmung der Leistung des PV-Generators, der Kapazität des Batteriespeichers mit den jeweiligen Verbrauchsgewohnheiten einen Gesamtstromverbrauch von nahezu Null zu erreichen. Es wird aber deswegen die Stromrechnung nicht auf Null lauten, dazu müsste schon eine bedeutende Stromeinspeisung erfolgen.