Offener Brief an die Wirtschaftskammer Österreich
"destination charger" für Restaurants und Hotels könnten Ladeprobleme wesentlich entschärfen.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bin ein Verfechter der Elektromobilität und möchte mir demnächst ein Elektroauto anschaffen. Ich mache mir aber bereits jetzt Gedanken, wo ich das Auto am besten
aufladen könnte, da ich selbst über keine eigene Garage verfüge.
Die Zahl der öffentlichen Ladestationen ist aber noch gering und das Laden oftmals zeitaufwendig.
Ich sehe jedoch eine Möglichkeit die Anzahl der Ladestationen zu erhöhen und das Laden auch bequem zu gestalten.
Aus Amerika stammt der Begriff „destination charger“, darunter wird im Gegensatz zu den Superchargern eine kleinere Station verstanden, die praktisch überall zu installieren ist.
Gedacht sind diese Stationen für Firmen, die ihren Angestellten das Laden während der Bürozeit ermöglichen wollen, aber auch für Kaufhäuser, Einkaufsmärkte und auch für Private - überall dort, wo das Fahrzeug zwangsmäßig einige Zeit steht. In diesen Bereichen werden diese Geräte ja auch bereits verwendet.
Das Photo stammt von der Fremdenverkehrsgemeinde Ramsau in der Steiermark, wo die Ladestation beim öffentlichen Schwimmbad montiert ist.
Aber es gibt ein Segment, wo diese Geräte fast nicht eingesetzt werden und dies sind Restaurants, Gasthäuser, Heurigenwirte, Beherbergungsbetriebe udgl.
Diese Betriebe verfügen in der Regel über eigene Parkplätze, wo die Montage der Geräte leicht möglich ist, da diese nur über einen handelsüblichen Drehstromanschluss
verfügen müssen.
In jedem Wohnhaus kann ein destination charger aufgestellt werden. Die Kosten für das Gerät (ohne Anschluss) bewegen sich um 1000 Euro, und
werden, zumindest für Betriebe, derzeit stark gefördert.
Aus vielen Gesprächen mit Inhabern von Restaurants und Hotels, die ich seit Jahren gezielt führe, weis ich, dass diese die Anschaffung einer Lademöglichkeit für ihre Kunden bisher nicht in Erwägung gezogen haben. Ich konnte meist ein enormes Informationsdefizit feststellen, welche Möglichkeiten sich bieten und vielfach obskure Argumente hören.
Rechtlich ist die Weitergabe von Strom an Kunden - als Dienstleistung - möglich und auch für die Verrechnung der Kosten steht ein System mit den gängigen Berechtigungskarten zur Verfügung.
Hier könnte für die Betriebe ein Anziehungspunkt geschaffen werden, wenn während eines Gasthausbesuches, zB für die Dauer einer Stunde, Strom für 100 Fahrkilometer geladen werden kann. Die Stromkosten für diese Ladezeit betragen maximal 5 Euro.
Ich schlage Ihnen daher vor eine eigene Informationskampagne speziell für diese Betriebe zu starten und sie auf die neuen Möglichkeiten, ein neues Geschäftsmodell und die Förderungen gezielt hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.Ing Helmut Waltner
Verfasst am 3.April 2017