Regierung blockiert weiterhin den Ausbau von Ökostrom
Antrag für ein Ökostromgesetz nach deutschem Vorbild im Wirtschaftsausschuss abgelehnt
"Die Ökostromblockade der Regierung zieht sich weiter fort", wird von der Umwelt- und Energiesprecherin der Grünen kritisiert.
Heute wurde der grüne Antrag für ein Ökostromgesetz nach Vorbild des deutschen Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) vertagt und damit einer
Behandlung im Plenum des Nationalrates entzogen.
Das derzeitige österreichische Ökostromgesetz aus 2006 hat den Ökostromausbau zum
Erliegen gebracht. "Nicht einmal die niedrigen Fördermittel von 17 Millionen Euro wurden aufgrund fehlender
Planungs- und Investitionssicherheit für ÖkostromanlagenbetreiberInnen abgeholt".
Am Beispiel Windkraft zeigt sich, dass im Jahr 2007 nur zehn Windkraftanlagen mit insgesamt 19,5 MW errichtet wurden. In den
Jahren 2003 bis 2006 konnten durchschnittlich 100 Anlagen mit 200 MW pro Jahr zugebaut werden. "Während weltweit der
Ökostromausbau boomt, setzen BM Pröll und BM Bartenstein auf das Nullwachstum von umweltfreundlichen Strom".
"Mit dieser verantwortungslosen
Energiepolitik werden wichtige Chancen für die Wirtschaft vertan. Das deutsche EEG hat 136.000 Arbeitsplätze
geschaffen. Das deutsche EEG wurde bereits von mehr 40 Ländern kopiert. "Ein funktionierendes Ökostromgesetz ist ein wichtiger Beitrag zum
Klimaschutz und zur Energieversorgungssicherheit".
"Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn auch der Begutachtungsentwurf von BM Bartenstein ist allenfalls eine
Micky-Maus-Lösung".
"Wir fordern weiterhin eine Totalreform des Ökostromgesetzes nach deutschem Vorbild". Dazu gehört eine
Abnahmegarantie für Ökostrom, faire Tarife, eine Verlängerung der Förderlaufzeiten auf 20 Jahre und Effizienzkriterien.
Bundesminister Mag.Wilhelm Molterer zum Ökostromgesetz
auf Grund einer Anfrage vom 24.Mai 2006
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben, in welchem Sie Ihre Sorge über die Zukunft der Ökostromförderung in Österreich zum Ausdruck bringen. Ich darf Ihnen versichern, dass das Ökostromgesetz ein Fördergesetz bleibt, mit einem klaren Ziel, nämlich den Ökostromes zu steigern.
Hinsichtlich der am 23. Mai 2006 beschlossenen Ökostromgesetz-Novelle möchte ich Ihnen einige Fakten darlegen, die in der sehr emotionalisierten Debatte zum Ökostromgesetz leider oftmals falsch dargestellt werden:
Mit dem Ökostromgesetz 2002 wurden in den Jahren 2003 bis 2006 vertragliche Verbindlichkeiten (kumuliert über die Einspeisetarif-Garantiedauer von 13 Jahren) für Unterstützungen im Ausmaß von 3 Milliarden EUR eingegangen. Diese Mittel werden nicht gekürzt, sondern stehen den Ökostromanlagenbetreibern weiterhin völlig ungekürzt zur Verfügung.
Zusätzlich zu diesem Fördervolumen wird die Ökostromförderung jedes Jahr bis 2011 um 17 Mio EUR aufgestockt (insgesamtes Fördervolumen rund 1 Mrd. EUR über die Förderdauer), d.h. das Gesamtfördervolumen für Ökostrom beträgt mit der nun beschlossenen Novelle insgesamt 4 Mrd. EUR. Das jährliche Unterstützungsvolumen steigt von 150 Mio. EUR im Jahr 2006 auf 284 Mio. EUR im Jahr 2011. Investitionen von bis zu 3,5 Mrd. EUR können damit ausgelöst und jährlich 5 000 neue Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen werden.
Im Ökostromgesetz 2002 wurde 4% Stromproduktion durch sonstigen Ökostrom als Ziel formuliert. Die vorliegende Novelle erhöht dieses Ziel auf 10% bis 2010.
Eine neue Abnahmeverpflichtung bringt mehr Planbarkeit für Ökostromanlagen (sowohl die bisher Geförderten, als auch die neu zu Bewilligenden) nach Ende der Förderdauer: die Ökostrom-Abwicklungsstelle hat dem Ökostromanlagenbetreiber ein Angebot zur unmittelbar fortgesetzten Abnahme des Ökostroms zum Marktpreis minus der Kosten für die Ausgleichsenergie für weitere 12 Jahre zu unterbreiten.
Was den neuen Aufbringungsmechanismus betrifft, so wird zukünftig statt eines Aufschlages pro kWh pro Stromzähler ein Fixbetrag eingehoben. Dieser beträgt für den einfachen Haushalt EUR 15 und liegt damit unter den derzeitigen durchschnittlichen Kosten. Andererseits müssen die Stromhändler an die Ökostromproduzenten einen höheren Preis als den üblichen Marktpreis bezahlen. Diese Regelung wurde maßgeblich von den Sozialpartnern ausgearbeitet.
Die vorliegende Ökostromgesetz-Novelle ist ein ausgewogenes Ergebnis im Sinne des weiteren kontinuierlichen Ausbaus erneuerbarer Energie und der Kostenbelastung für die Stromkonsumenten. Rund 1000 zusätzliche Anlagen (Biomasse, Biogas, Windräder, Fotovoltaik und andere Ökostromanlagen), die neu bewilligt werden können, garantieren die Fortsetzung der erfolgreichen Ökostromregelungen.
In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Information gedient zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen