Die Energiepreise steigen ständig

Zwei Milliarden Euro mehr für den Ökostrom
Quelle: 07.05.2008 | 18:35 | JAKOB ZIRM (Die Presse)

Die ÖVP setzt sich mit ihrem Vorschlag zur Ökostrom-Novelle durch. Die Zählpunktpauschale wird nicht wie geplant komplett gestrichen, sondern nur für sozial Schwache.

Rund ein halbes Jahr wurde diskutiert, gestritten und von verschiedensten Seiten lobbyiert. Nun hat sich die Regierung auf eine Novelle des Ökostromgesetzes geeinigt. Beide Koalitionspartner zeigen sich mit dem Ergebnis zufrieden, durchgesetzt hat sich jedoch die ÖVP. Industriellenvereinigung und Wirtschaftsbund sind äußerst zufrieden. Von der Arbeiterkammer hagelt es massive Kritik an dem neuen Gesetz.

Seit 2002 wird die Einspeisung von Ökostrom in Österreich per Gesetz gefördert. Das hat zu einem kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energie geführt. Inzwischen werden rund acht Prozent der heimischen Elektrizität aus Wind, Biomasse-, Kleinwasser- oder Solarkraftwerken gewonnen. Bezahlt wird die Förderung von den Verbrauchern. Diese zahlen pro Jahr rund 300 Mio. Euro für den teureren Ökostrom.

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Industrie ist hoch zufrieden

Die Förderung setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: Einerseits erhalten die Ökostrombetreiber Geld aus geregelten Einspeistarifen, die über dem Marktpreis liegen. So erhält man für eine Kilowattstunde Strom aus Windkraft 7,8 Cent, bei Biomasse sind es 14 Cent, bei Biogas 18 Cent und bei Fotovoltaik rund 55 Cent. Am Markt kostet eine Kilowattstunde 6,4 Cent. Nur der Tarif der Kleinwasserkraft liegt mit 5,5 Cent darunter.

Der zweite Teil der Förderung ist die sogenannte Zählpunktpauschale – ein Fixpreis, den jeder Strombezieher gestaffelt nach seinem Verbrauch jährlich zahlen muss. Die heimischen Haushalte zahlen bei dieser Pauschale um 23 Mio. Euro mehr, als es ihrem Stromverbrauch entspricht. Die Industrie zahlt um ebendiesen Betrag weniger.

Für die nun beschlossene Novelle gab es von den Interessensgruppen verschiedenste Forderungen. Die Ökostrombetreiber forderten eine Steigerung der jährlichen Fördersumme für neue Anlagen und eine längere Dauer der garantierten Einspeistarife. Die Industrie forderte mit Unterstützung der ÖVP eine Deckelung der Kosten für energieintensive Betriebe und die Arbeiterkammer forderte mit Unterstützung der SPÖ keine weiteren Belastungen für die Konsumenten.

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Deckelung für Industrie

Umgesetzt wurden die ersten beiden Forderungen. Die jährliche Fördersumme für neu hinzukommende Anlagen wird von 17 auf 21 Mio. Euro und die garantierte Dauer der Einspeistarife von 11,25 auf bis zu 20 Jahre angehoben. Für energieintensive Betriebe werden die Kosten auf 0,5 Prozent des Nettoproduktionswertes (Warenwert minus Rohstoffkosten) gedeckelt.

Die Novelle entspricht damit weitgehend dem ÖVP-Vorschlag vom Herbst. Lediglich ein Punkt wurde geändert. So wird die Zählpunktpauschale nicht wie geplant komplett gestrichen, sondern nur für sozial Schwache. Weil die Kosten für energieintensive Betriebe begrenzt werden, zahlen die Endverbraucher sowie die restlichen Unternehmen mehr für die Förderung des Ökostroms. Laut Christian Schönbauer von der E-Control sind dies 44 Mio. Euro, die aller Voraussicht nach zu je 50 Prozent auf Haushalte und Wirtschaft aufgeteilt werden.

Das Ökostrom-Fördervolumen über die gesamte Laufzeit wird durch die Novelle von drei auf fünf Mrd. Euro angehoben, so Schönbauer. Er erwartet auch einen Anstieg bei neuen Anlagen. Im Vorjahr wurden von den 17 Mio. Euro an möglichem Fördervolumen zwölf Mio. Euro nicht abgeholt.

Die Arbeiterkammer sieht in dem Gesetz ein „massives Belastungspaket auf Kosten der privaten Haushalte“. Die Industriellenvereinigung ist hingegen froh über die Deckelung der Kosten für energieintensive Betriebe und sieht darin einen „Schritt zur Sicherung des Standortes Österreich“.

Durch die Ökostrom-Novelle soll der Anteil erneuerbaren Stroms bis 2015 von acht auf 15 Prozent gesteigert werden. Die Stromverbraucher kostet dies rund zwei Mrd. Euro zusätzlich.

Beim Gesetz hat sich die ÖVP mit ihren Wünschen durchgesetzt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.05.2008)