OTS0313 5 CI 0415 MLA0002 WI Mi, 21.Mai 2008
Umwelt/Energie/Pröll/Wirtschaft/Ökostrom/CO2/Photovol= taik
Pröll: Novelle zum Ökostromgesetz im Wirtschaftsausschuss beschlossen
Utl.: Raschere Zeitpläne, Änderung bei Tarifen, der Förderabwicklung
und bei Photovoltaik wichtige Verbesserungen
Wien (OTS) - Beim heutigen Wirtschaftsausschuss wurde die
Gesetzesvorlage für das neue Ökostromgesetz beschlossen. "Mit der
Ökostromnovelle werden in zentralen Bereichen verbesserte
Rahmenbedingungen geschaffen. Die Erhöhung der Investitionszuschüsse
sowie die Erleichterung der Abwicklung für Kleinwasserkraftanlagen,
die Neubewertung der Tarife bereits 2009, die neue Förderabwicklung
für Anträge auf Ökostromförderung und der Wegfall der
Co-Finanzierungspflicht der Länder bei der Photovoltaik sind weitere
wichtige Verbesserungen, um eine Forcierung des Ökostroms in
Österreich zu ermöglichen", so der Minister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Josef Pröll, anlässlich
des Wirtschaftsausschusses im Parlament.
Mit der Novelle des Ökostromgesetzes soll der Anteil des Ökostroms
in Österreich auf 15 Prozent bis 2015 verdoppelt werden. Bereits
jetzt bringt der Einsatz von Ökostrom eine Einsparung von 2,4
Millionen Tonnen CO2 und ist damit ein wichtiger Schritt zur
Erreichung des Kyoto-Ziels. Ziel der Gesetzesnovelle ist eine
CO2-Ersparnis von rund fünf Millionen Tonnen.
Neue Tariflaufzeiten für Ökostromtechnologien
Statt bisher 11,25 Jahre Tariflaufzeit gelten nun 15 Jahre
Tariflaufzeit für Biomasse und Biogas und 13 Jahre für alle anderen
Ökostromtechnologien. Nach Ablauf der garantierten Tarifdauer gibt es
zukünftig für alle Ökostromtechnologien eine unbefristete Abnahme zum
Marktpreis. Bereits im kommenden Jahr 2009 werden die Tarife für
sämtliche Ökostromtechnologien neu bewertet.
Neue Rahmenbedingungen für Kleinwasserkraft
Die Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen mit einer
Engpassleistung von weniger als zwei Megawatt werden erhöht. Darüber
hinaus gibt es Erleichterungen bei der Abwicklung der
Investitionsförderung für Kleinwasserkraft.
Neue Förderungsabwicklung bei Ökostrom
Weiters wurde eine wichtige Forderung der Ökostrombranche
umgesetzt: Die Anträge auf Ökostromförderung werden nun vier Jahre
lang durchgängig gereiht und fallen damit nicht aus der
Förderschleife.
Fördermittel um rund 25% erhöht
Die jährlichen Zusatzförderungsmittel werden um rund 25 Prozent
auf 21 Millionen Euro jährlich angehoben. Damit werden bis 2015
zusätzlich rund 500 Millionen Euro in den Ausbau und die Förderung
von Ökostrom investiert. Der sogenannte "Deckel" wird auch flexibler
sein: Es besteht die Möglichkeit, das Finanzvolumen nach
entsprechender Evaluierung anzuheben, wenn das neue Fördervolumen von
21 Millionen Euro ausgeschöpft ist.
Wegfall der Co-Finanzierungspflicht bei Photovoltaik
Beim Solarstrom wurde ein grundsätzlicher Wegfall der
Co-Finanzierungspflicht der Länder beschlossen. Photovoltaik-Anlagen
bis fünf Kilowatt werden künftig im Rahmen des
10.000-Dächer-Programms als Technologieschwerpunkt des KLI.EN
gefördert.
Rohstoffzuschlag für bestehende Biogasanlagen
Mit einem Rohstoffzuschlag von bis zu vier Cent wird auch
zukünftig den gestiegenen Preisen für Biogasanlagen Rechnung
getragen. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.
Rückfragehinweis:
Lebensministerium
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823
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