Die Energiepreise steigen ständig

OTS0313 5 CI 0415 MLA0002 WI                            Mi, 21.Mai 2008

Umwelt/Energie/Pröll/Wirtschaft/Ökostrom/CO2/Photovol= taik

Pröll: Novelle zum Ökostromgesetz im Wirtschaftsausschuss beschlossen

Utl.: Raschere Zeitpläne, Änderung bei Tarifen, der Förderabwicklung
      und bei Photovoltaik wichtige Verbesserungen

   Wien (OTS) - Beim heutigen Wirtschaftsausschuss wurde die Gesetzesvorlage für das neue Ökostromgesetz beschlossen. "Mit der Ökostromnovelle werden in zentralen Bereichen verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen. Die Erhöhung der Investitionszuschüsse sowie die Erleichterung der Abwicklung für Kleinwasserkraftanlagen, die Neubewertung der Tarife bereits 2009, die neue Förderabwicklung für Anträge auf Ökostromförderung und der Wegfall der Co-Finanzierungspflicht der Länder bei der Photovoltaik sind weitere wichtige Verbesserungen, um eine Forcierung des Ökostroms in Österreich zu ermöglichen", so der Minister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Josef Pröll, anlässlich des Wirtschaftsausschusses im Parlament.

   Mit der Novelle des Ökostromgesetzes soll der Anteil des Ökostroms in Österreich auf 15 Prozent bis 2015 verdoppelt werden. Bereits jetzt bringt der Einsatz von Ökostrom eine Einsparung von 2,4 Millionen Tonnen CO2 und ist damit ein wichtiger Schritt zur Erreichung des Kyoto-Ziels. Ziel der Gesetzesnovelle ist eine CO2-Ersparnis von rund fünf Millionen Tonnen.

Neue Tariflaufzeiten für Ökostromtechnologien

   Statt bisher 11,25 Jahre Tariflaufzeit gelten nun 15 Jahre Tariflaufzeit für Biomasse und Biogas und 13 Jahre für alle anderen Ökostromtechnologien. Nach Ablauf der garantierten Tarifdauer gibt es zukünftig für alle Ökostromtechnologien eine unbefristete Abnahme zum Marktpreis. Bereits im kommenden Jahr 2009 werden die Tarife für sämtliche Ökostromtechnologien neu bewertet.

Neue Rahmenbedingungen für Kleinwasserkraft

   Die Investitionszuschüsse für Kleinwasserkraftanlagen mit einer Engpassleistung von weniger als zwei Megawatt werden erhöht. Darüber hinaus gibt es Erleichterungen bei der Abwicklung der Investitionsförderung für Kleinwasserkraft.

Neue Förderungsabwicklung bei Ökostrom

   Weiters wurde eine wichtige Forderung der Ökostrombranche umgesetzt: Die Anträge auf Ökostromförderung werden nun vier Jahre lang durchgängig gereiht und fallen damit nicht aus der Förderschleife.

Fördermittel um rund 25% erhöht

   Die jährlichen Zusatzförderungsmittel werden um rund 25 Prozent auf 21 Millionen Euro jährlich angehoben. Damit werden bis 2015 zusätzlich rund 500 Millionen Euro in den Ausbau und die Förderung von Ökostrom investiert. Der sogenannte "Deckel" wird auch flexibler sein: Es besteht die Möglichkeit, das Finanzvolumen nach entsprechender Evaluierung anzuheben, wenn das neue Fördervolumen von 21 Millionen Euro ausgeschöpft ist.

Wegfall der Co-Finanzierungspflicht bei Photovoltaik

   Beim Solarstrom wurde ein grundsätzlicher Wegfall der Co-Finanzierungspflicht der Länder beschlossen. Photovoltaik-Anlagen bis fünf Kilowatt werden künftig im Rahmen des 10.000-Dächer-Programms als Technologieschwerpunkt des KLI.EN gefördert.

Rohstoffzuschlag für bestehende Biogasanlagen

   Mit einem Rohstoffzuschlag von bis zu vier Cent wird auch zukünftig den gestiegenen Preisen für Biogasanlagen Rechnung getragen. Dies teilt das Lebensministerium abschließend mit.

Rückfragehinweis:
   Lebensministerium
   Pressestelle
   Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0313    2008-05-21/18:15

211815 Mai 08