Ökostromgesetz muss geändert werden
Die Novelle zum Ökostromgesetz, die im Vorjahr beschlossen wurde, aber noch nicht in Kraft ist, muß geändert werden.
Der Grund: Die EU-Kommission hat der Ausnahmeregelung für die Industrie nicht zugestimmt, sondern prüft diese jetzt vertieft.
Minister Mitterlehner will die Ökostromförderung nun ohne die Ausnahmeregelung für die Industrie in Kraft treten lassen.
Wenn das Parlament das nicht beschließt würde das alle anderen Nutznießer der Ökostromförderung, wie kleinere Kraftwerke monatelang behindern.
Für die Änderung ist die Zustimmung der Opposition notwendig.
Die Ökoenergie-Erzeuger werden hingehalten. Dabei stehen sie seit langem in den Startlöchern, um bei geringer Anreizfinanzierung vier Milliarden Euro zu investieren und tausende Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist unverständlich, warum gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dieses enorme Potential nicht rasch genützt wird.
SPÖ und ÖVP wollen das
Ökostromgesetz im Nationalrat neu beschließen, nachdem die
EU-Kommission Teile des Gesetzes (konkret den Kostendeckel für die
Industrie) im Hinblick auf eine mögliche ungerechtfertigte staatliche
Beihilfe eingehend prüfen wird. Wie schon die Lockerung des
Bankgeheimnisses ist auch das Ökostromgesetz eine sogenannte
Zwei-Drittel-Materie, die Regierung braucht daher die Zustimmung
mindestens einer Oppositionspartei. "Seit mehr als zwei Jahren
herrscht beim Ökostromausbau absoluter Stillstand, die Regierung hat
die riesigen Chancen in diesem Grünen Zukunftsmarkt völlig
verschlafen, das muss sich ändern".
Das aktuelle Ökostromgesetz, das jetzt
repariert werden soll, ist nicht geeignet den Stillstand zu beenden.
Insbesondere im Bereich Photovoltaik sind die Fördermittel seit
Monaten ausgeschöpft.