Möglichst viel PV-Strom ins Netz

ergibt eine höhere Ersparnis


Förderung von Photovoltaik-Anlagen

Welchen Nutzen hat die Allgemeinheit?

Photovoltaikanlagen
verfasst von Dipl.Ing.Helmut Waltner (20.Juni 2009)

Hobby oder seriöse Stromversorgung?

Die Errichtung einer Photovoltaikanlage für private Haushalte ist durch die großzügigen Förderungen der Länder und auch vieler Gemeinden attraktiv geworden.
Auch manche Energieversorgungsunternehmen (zB. die EVN mit 100 Euro pro kWp ) fördern Photovoltaikanlagen - verlangen jedoch, dass diese von bestimmten Firmen, den Solar-Partnern errichtet werden müssen.
Diese Methode ist durchwegs diskussionswürdig, verspricht sie nämlich eine kostenlose Planung und eine besonders sorgfältige Ausführung der Anlage.
Die Anlage muß noch im Jahr 2009 errichtet werden und es muß vorrangig der Strom im Haus selbst verbraucht werden.
Dafür garantiert die EVN die Abnahme des Photovoltaikstromes zu dem momentan sehr günstigen Preis von 8,27 Cent/kWh für die Dauer von 10 Jahren. Danach wird der Strom nach dem jeweiligen Marktpreis vergütet der schwer vorherzusagen ist.

Der Marktpreis ist in den letzten Quartalen steil nach unten gefallen.
siehe:     Aktueller Marktpreis für Strom

Die große Unbekannte ist die Entwicklung des Marktpreises in Zukunft.

Betreiber von Photovoltaikanlagen - also Stromerzeuger - haben ein Anrecht auf die Amortisation ihrer Anlagen.
siehe:     Kostendeckung

Soll Photovoltaikstrom soweit möglich selbst verbraucht und nur der Überschuß ins öffentliche Netz geliefert werden?

Das Motto lautet: Jeder erzeugt sich seinen Strom selbst, nur der Überschuß kommt ins Netz.
Die fehlenden Kilowattstunden müssen dann nach wie vor gekauft werden.

Eine genaue Kalkulation ergibt, dass es kostengünstiger ist soviel Strom als möglich ins Netz einzuspeisen. Den gesamten Strom ins Netz einzuliefern ist jedoch zufolge der Förderrichtlinien untersagt.
Erfahrungsgemäß ist es aber kaum möglich den Tagesverlauf und somit den Anteil des einzuliefernden Stromes entscheidend zu beeinflussen.
Soll man einer Hausfrau verbieten, mittags nicht zu kochen, den Geschirrspüler und die Waschmaschine nicht zu benutzen und die Tür des Tiefkühlschrankes nicht aufzumachen, weil gerade die Sonne scheint und der Strom besser ins Netz geliefert werden sollte.

Lediglich einen sparsameren und bewußten Umgang mit Energie (Licht nicht unnötig brennen lassen, Energiesparlampen, standby Verluste) kann erreicht werden, da man gezwungen ist die Photovoltaikanlage zu beobachten und so auch den eigenen Stromverbrauch zu kontrollieren. Auch ein Wechsel des Stromversorgers sollte ins Auge gefasst werden, da ebenfalls eine nicht unerhebliche Geldeinsparung möglich ist.

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Sollen Photovoltaikanlagen gefördert werden
Diese Frage ist eine gesellschaftspolitische Entscheidung. Genau wie bei der Althaussanierung, bei Energiesparhäusern, bei Alarmanlagen, bei Sicherheitstüren, beim Austausch von veralteten Heizungskessel, bei der Warmwasserbereitung hat die Gemeinschaft - der Staat - ein Interesse diese Anlagen zu fördern.
Entweder um Energie zu sparen, die Umwelt weniger zu belasten, Einbrüche zu verhindern oder auch Arbeitsplätze zu schaffen.
Aus diesen Gründen werden von den Ländern für private Photovoltaikanlagen Investitionszuschüsse gewährt.

Einige Stromversorgungsunternehmen zahlen bis Ende 2009 einen höheren Tarif als für Strom, den sie am freien Markt kaufen können.

Der Finanzminister verzichtet unfreiwillig auf 27% seiner Steuereinnahmen für den von der Sonne erzeugten Strom.

Dafür erhält die Allgemeinheit:
    Aus einer unerschöpflichen Energiequelle erzeugten Strom der die Umwelt nicht belastet
    Eine dezentrale gegenüber einer zentralen Stromerzeugung
    Geringeren Verbrauch von Strom aus fossilen bzw. auch atomaren Energiequellen
    Keine Notwendigkeit neue Großkraftwerke zu bauen
    Kein Bau von neuen Höchstspannungsleitungen
    Unabhängigkeit von ausländischen und aus instabilen Ländern importierten Öl- und Gas Energieträgern
    Wertschöpfung und Arbeitsplätze bleiben im Inland
    Reduktion des Treibhausgases CO2 und Annäherung an das 78,1% Ziel

Kann man mit Photovoltaikanlagen Gewinne machen?
Die Antwort lautet "Vielleicht"

Dies hängt ganz wesentlich mit den Verbrauchsgewohnheiten und mit der Wahl des Einspeisepunktes zusammen.
Die Verbrauchsgewohnheiten sind die große Unbekannte:
Soll man einer Hausfrau verbieten mittags zu kochen, den Geschirrspüler und die Waschmaschine nicht zu benutzen und die Tür des Tiefkühlschrankes nicht zu öffnen um möglichst viel Strom ins Netz einzuspeisen zu können weil gerade die Sonne scheint.
Durch Änderung der Verbrauchsgewohnheiten könnte es aber möglich sein 80% des erzeugten Stromes im Netz unterzubringen.
Eine Photovoltaikanlage ist laufend zu kontrollieren damit eine Störung sofort erkannt und die Netzeinspeisung nicht unterbrochen wird. Während die Störung eines Elektrogerätes sofort auffällt ist dies bei der still und unscheinbar laufenden Photovoltaikanlage nicht der Fall.

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Wenn die Sonne scheint:
Möglichst viel Strom ins Netz liefern, möglichst wenig beziehen

Wechselrichter liefern den Strom nur in eine Phase des Drehstromnetzes.
Man soll sich daher die Phase aussuchen, an der Verbrauchsgeräte angeschlossen sind, die nicht unbedingt tagsüber in Betrieb bleiben müssen. Unter dieser Voraussetzung erscheint es denkbar, daß bis zu 80% des von der Photovoltaikanlage erzeugten Stromes ins Netz geliefert werden können.

Beispielhaft sollen für 2 Extremfälle bei einem Jahresstromverbrauch von 3600 kWh und einer 4 kWp großen Photovoltaikanlage Berechnungen vorgenommen werden. Die Photovoltaikanlage wird in diesem Beispiel ebenfalls 3600 kWh liefern:
Die Jahresstromrechnung der EVN beträgt für einen Verbrauch von 3600 kWh ohne Abschläge insgesamt  716,24 Euro.  

    20% Strom ins Netz, 80% werden selbst verbraucht

Als Vergütung für den ins Netz gelieferten Photovoltaik-Strom von 720 kWh erhält man derzeit unter Inanspruchnahme der EVN Regelung  59,54 Euro.
Dafür sinkt die Jahresstromrechnung für den Strombezug auf 621,55 Euro. Damit beträgt die Differenz 139,35 Euro, die jetzt für eine Amortisation der PV-Anlage zur Verfügung stehen.
Eine derartige Anlage wird sich nicht amortisieren, zumal auch Kosten für Wartung, geringfügige Instandsetzungsarbeiten und für eine Versicherung der Anlage unberücksichtigt geblieben sind.

    80% Strom ins Netz, 20% werden selbst verbraucht

Für die ins Netz gelieferten 2880 kWh beträgt die Einspeisevergütung 238,18 kWh. Die Jahresstromrechnung wird sich dabei auf 211,22 Euro vermindern.
Die Differenz beträgt jetzt 743,20 Euro.

Dieser Einsparung ist eine Investition von ungefähr 12.000 Euro gegenzurechnen woraus sich eine Amortisationzeit von 17 Jahren ergibt.
Die Wirklichkeit wird also irgendwo in der Mitte liegen.

Das Resümee:

Die Amortisation einer Photovoltaikanlage wäre ein angenehmer Nebeneffekt.
Jedoch: Eine Photovoltaikanlage hat man eben, so wie ein teures Auto in der Garage.