01.06.2009
Kleine Photovoltaikanlagen

Fehler bei der Anlagengröße und Anordnung der Module

Der steinige Weg zur eigenen Photovoltaikanlage

Bedingt durch die Investitions-Förderungen der einzelnen Bundesländer ist die Errichtung einer Photovoltaikanlage für Private interessant geworden

Wer aber glaubt mit einem Ansuchen um Förderung sei bereits alles getan, wird bald eines Besseren belehrt.
Eine Genehmigung durch die Gemeinde - meist genügt eine Bauanzeige - ist in der Regel unproblematisch, wenn spezielle Bauvorschriften (Höhe über Dach bei Flachdächern, Abstand von den Gebäudekanten) eingehalten werden. Es wurde aber auch schon von Seiten der Nachbarn Blendeinwirkungen durch die Glasflächen der Photovoltaikanlage eingewendet. Dies kann bereits zu einer Verzögerung der Genehmigung führen.
Wenn man auch den begehrten Finanzierungszuschuss vom Klimafond bekommen will, so muss man damit rechnen eher einen Lottosechser zu tippen als den Zuschuss zu erhalten.
Der nächste Schritt ist ein Ersuchen an den Netzbetreiber um Bekanntgabe eines geeigneten Zählpunktes, an dem der Photovoltaikstrom ins Netz eingespeist werden kann. Weiter geht es mit einem Ersuchen an das jeweilige Bundesland, damit die Anlage als Ökostromanlage anerkannt wird.
In der Zwischenzeit sollte man sich um den „Netznutzungsvertrag“ mit dem jeweiligen Betreiber kümmern.
Zum Schluss ist noch ein Vertrag mit dem Käufer des Photovoltaikstromes (das jeweilige Energieversorgungsunternehmen bzw. auch die ÖMAG) abzuschließen. In diesem Vertrag ist auch die Vergütung geregelt, die man für den gelieferten Strom auch tatsächlich bekommt.

Die meisten Solarfirmen erklären sich bereit die entsprechenden Unterlagen gegen einen Unkostenbeitrag von rund 300 Euro zu besorgen, wenn sie letztlich auch den Auftrag erhalten.

Über eines ist noch nicht gesprochen worden, nämlich:
Wie groß soll die Anlage sein, was darf sie kosten, besteht ein geeigneter Platz diese unterzubringen. Hinsichtlich des Platzbedarfes ist neben einer entsprechenden in etwa nach Süden gerichteten Dachfläche und eines geeigneten Neigungswinkels vor allem die Beschattung genau zu prüfen.
Im ländlichen Raum wird eine Beschattung leicht zu beurteilen sein, nicht jedoch im dicht verbauten Gebiet, wo am Nachbargrundstück befindliche Bäume in den Wintermonaten durch die tiefstehende Sonne sehr lange Schatten werfen.
Die Beurteilung einer möglichen Beschattung ist das erste Prüfkriterium, an der eine Firma gemessen werden sollte, bevor man überhaupt daran denkt dieser Firma einmal einen Auftrag zu erteilen.

Durch die Beschattung eines Moduls reduziert sich die Leistung linear, jedoch bei Teilbeschattung der einzelnen Module fällt die Leistung der Anlage drastisch. Ist eine Beschattung nicht zu verhindern, so sollten die Module so plaziert, bzw. verschaltet werden, dass einzelne Module komplett beschattet werden und die anderen Module zur Gänze in der Sonne verbleiben, anstelle die Teilbeschattung aller Module in Kauf zu nehmen.
Bereits der Schattenwurf eines Kamins, der ja vielfach vorhanden ist, kann die ausnützbare Dachfläche erheblich einschränken.

Jetzt kommt der schwierigste Teil der Arbeit:
Die Auswahl einer geeigneten Firma. Ein Blick ins Telefonbuch erscheint riskant, Mundpropaganda ist besser.
Von der Firma sollte man zuallererst Referenzen verlangen, sonst gerät man an einen Neuling.
Ein Neuling ist nicht unbedingt schlecht, bemühen sich doch diese Firmen günstige Angebote zu legen. Man kann sich auch nicht unbedingt auf die von den einzelnen Energielieferanten auf ihren Web-Seiten empfohlenen „Solar-Partner“ Firmen verlassen, haben doch manche neben einem „Schnellsiederkurs“ noch keine Anlagen errichtet.
Gegenangebote einzuholen ist unbedingt notwendig - jedoch das billigste Angebot ist nicht immer das Beste. Der Besuch eines Firmenvertreters und ein entsprechender Lokalaugenschein ist unabdingbar. Auf alle Fälle sollte man sich die durchzuführenden Maßnahmen im Detail erklären lassen.

Nicht außer Acht lassen darf man die Kosten für den Anschluss an das elektrische Versorgungsnetz, die in Einzelfällen die Sinnhaftigkeit der Gesamtanlage gefährden. Der Anschluss einer Photovoltaikanlage bedeutet an sich keine wesentliche Änderung an der bestehenden Hausinstallation. Entspricht die vorhandene Elektroinstallationsanlage nicht den neuesten Vorschriften, so versuchen viele Firmen weitergehende nicht unbedingt notwendige Maßnahmen, unter Hinweis auf die Verantwortung die sie zu tragen haben, zu verlangen.
Eine Ausnahme wäre lediglich „Gefahr im Verzug“ - jedoch sollte hier unabhängig von der neuen Photovoltaikanlage entsprechende Maßnahmen gesetzt werden.

Der erzeugte Strom kann an jedem beliebigen Punkt des Hauses eingespeist werden, der zufolge der vorgelagerten Sicherung diesen Strom aufnehmen kann. Es könnte dies, bei Photovoltaikanlagen bis 2 kWp eine gewöhnliche Haushaltssteckdose sein.
An zusätzlichen elektrischen Bauteilen sind lediglich 2 Leitungsschutzschalter sowie 2 Überspannungsableiter notwendig. Ein Fehlerstromschutzschalter mit 30 mA Auslösestrom sollte bereits in der Anlage vorhanden sein, sonst wäre ein kombinierter FI-Schalter mit den oben angeführten LS-Schaltern vorzusehen.
Besitzt das Haus keine entsprechende Erdung (nicht zu verwechseln mit einer Blitzschutzanlage), so sind hier besondere Maßnahmen vorzusehen.
Hier sollten keine Kompromisse gemacht werden, da eine ausreichende Erdung unbedingt notwendig ist. Ist eine Verbesserung der Erdungsanlage erforderlich, so wird dies mit einem Tiefenerder zu bewerkstelligen sein, von dem die Erdungsleitung bis zum Wechselrichter und bis zur Photovoltaikanlage geführt werden muss.
Ein direkter Anschluss an eine etwa vorhandene Blitzschutzanlage sollte nicht angestrebt werden, da sonst Blitzströme ins Haus geholt werden, besser ist es einen entsprechenden Abstand einzuhalten.
Eine gesonderte Netz-Entkopplungseinrichtung ist nicht notwendig, da diese in den Wechselrichtern integriert ist.
Den Einbau eines Zwei-Richtungs-Zählers wird von den Elektrizitäts- Versorgungsunternehmen nicht als wesentliche Änderung an der Anlage angesehen, der die Einhaltung der neuersten elektrotechnischen Vorschriften bedingt.

Ganz zum Schluss ist noch ein Seitenblick auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu werfen um vor bösen Überraschungen gefeit zu sein.