Wien verabschiedet ein Mieterstromgesetz
von DI Helmut Waltner am 13.04.2017
Damit schafft Wien erstmals einen Rahmen für solche Anlagen in Österreich.
Die Regelungen sehen vor, dass die einzelnen Haushalte nur über die sog. Steigleitung mit Strom versorgt werden dürfen. Als Voraussetzung wird genannt, dass der gesamte, im
Gebäude direkt verbrauchte Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird.
Durch einen Trick ist es daher notwendig die Steigleitung, die an sich bereits zum Netz gehört, weil sie vor dem Zähler liegt, zu einer Kundenleitung umzufunktionieren, einfach
dadurch, dass man den Zähler an anderer Stelle montiert.
Die Regelung könnte sinngemäß auch auf Reihenhausanlagen angewendet werden, soferne diese auf einem gemeinsamen Grundstück stehen. Stehen sie auf getrennten Grundstücken, so
sind sie von der neuen Regelung ausgeschlossen.
Der feine Unterschied besteht darin, dass die Bewohner im ersten Fall nur Miteigentümer oder Mieter einer Gemeinschaftsanlage sind. Im zweiten Fall sind sie Eigentümer, die über ihren
Besitz selbst entscheiden können, ohne ihren Nachbarn fragen zu müssen.
Was auf den ersten Blick wie ein Vorteil aussieht, kann doch jeder Hauseigentümer seine eigene Photovoltaikanlage errichten, stellt sich sofort als entscheidener Nachteil dar.
Es ist einem einzelnen Haushalt nicht möglich seinen Stromverbrauch so zu gestalten, dass ein wirtschaftlich interessanter Anteil des selbst erzeugten Stromes, selbst verbraucht werden kann.
Der Strom muss zuerst in das Netz eingespeist werden, wird aber dann sofort vom Nachbarn verbraucht ohne das öffentliche Netz mit Transportaufgaben zu belasten.
Eine Gemeinschaftsanlage kann jedoch so dimensioniert werden, dass die Gleichzeitigkeit hinreichend hoch ist, da erfahrungsgemäss die verschiedenen
Haushalte zu verschiedenen Zeiten den Strom verbrauchen.
Dadurch steigt der Gleichzeitigkeitsfaktor der Anlage, eine wichtige Kenngröße für die Wirtschaftlichkeit.
Es stellt dies eine Ungleichbehandlung dar, die praktisch einer Diskriminierung gleichkommt.