Weiter im Mieterstromgesetz
Wer jetzt glaubt dem Gesetzgeber wäre lediglich ein Lapsus unterlaufen, der sofort zu korrigieren wäre, befindet sich gründlich auf dem Holzweg.
Denn das Gesetz schreibt vor, dass der produzierte Solarstrom direkt in dem Gebäude verbraucht werden muss, auf dessen Dach er erzeugt wird. Sonst ist es kein Mieterstrom. Die Möglichkeit, den Solarstrom auch über eine Direktleitung ins Nachbargebäude zu liefern, wird durch das Gesetz ausgeschlossen.
Das neue Mieterstromgesetz ist zweifelsohne ein Schritt in die richtige Richtung aber doch nur ein halber Schritt.
Wichtig in der Zukunft ist eine Regelung, dass, die von den vielen Photovoltaikanlagen erzeugte Energie, im engeren räumlichen Gebiet, wirtschaftlich verwertet
dh. verkaufen werden kann.
Natürlich ohne neue Leitungen verlegen zu müssen. Für den Stromtransport über das öffentliche Netz sind dann auch Netzgebühren zu kalkulieren, wobei die kurze
Disdanz des Stromtransports zu berücksichtigen wäre.
Physikalisch fliesst der erzeugte Strom ohnehin nur bis zu den Nachbarn und nicht zu einem weit entfernten Stromaufkäufer.
Die Zukunft heisst "Quartierstrom"
Diese Darstellung stammt von den Berliner Stadtwerken
Darunter versteht man die gemeinschaftliche Nutzung aller Stromquellen aus Wind, Wasser usw. sowie der vielen Photovoltaikanlagen in einem bestimmten Gebiet.
Voraussetzung dafür ist die genaue Zählung der einzelnen Strommengen, um eine entsprechende Zuteilung vornehmen zu können.
Hier ist wieder der Netzbetreiber gefordert, der für die Ablesung der Zähler und Verrechnung zuständig ist.
Die Photovoltaikanlagenbetreiber haben noch keine Lobby
Sie sind sich des Wertes . . . » , des von ihnen erzeugten umweltfreundlichen Stroms zu wenig bewusst. In Zukunft wird es notwendig sein, dies von der Politik stärker einzufordern.
An der dezentralen Stromerzeugung mittels Photovoltaik führt in Zukunft kein Weg vorbei.
Damit ist zwangsläufig eine Systemumstellung verbunden.
Der Netzbetreiber wird auch in Zukunft - und ich meine das nicht negativ - ein Monopolist sein, aber seine Kompetenz als Energiedienstleister deutlicher wahrnehmen müssen.
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